Am 8. März 2026 fanden in der Stadt Zürich die Erneuerungswahlen des Gemeinde- und Stadtrats statt. Die Wahlbeteiligung an den Gemeinderatswahlen war mit 50,37 Prozent historisch hoch (letztes Mal höher 1978 mit 51,8 Prozent). Die Wahl fand zusammen mit teils polarisierenden Abstimmungen statt, etwa dem «Bundesgesetz über die Individualbesteuerung» oder der Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)». Beide Vorlagen erzielten eine überdurchschnittlich hohe Beteiligung von je über 62 Prozent. Im Folgenden wird die Beteiligung am Urnengang insgesamt analysiert. Sie beruht auf den abgegebenen Stimmrechtsausweisen.
Die Beteiligung nach Geschlecht und Alter zeigt 2026 ein klares Muster: Junge Frauen zwischen 18 und 30 Jahren beteiligen sich aktiver an der Urne als gleichaltrige Männer und weisen im Durchschnitt eine um rund vier Prozentpunkte höhere Beteiligung auf. Auffällig ist aber, dass bei diesem Urnengang junge Personen im Vergleich zu vergangenen Erneuerungswahlen generell besonders häufig teilnahmen. Die Beteiligung der 18- bis 30-Jährigen lag 2026 im Durchschnitt bei 53,3 Prozent und damit um 14,3 Prozentpunkte über dem Wert von 2022. In den mittleren Altersgruppen zwischen 35 und 70 Jahren ist die Beteiligung von Männern und Frauen weitgehend ausgeglichen. Im höheren Alter kehrt sich das Verhältnis jedoch um: Ältere Frauen beteiligen sich deutlich weniger als ältere Männer. Den höchsten Wert der Beteiligung erreichen 78-jährige Männer mit 76,3 Prozent.
Die tiefste Beteiligung wurde erneut im Quartier Hirzenbach verzeichnet, wo 44,4 Prozent der Stimmberechtigten teilnahmen. Damit weist nicht nur dieses Quartier, sondern der gesamte Kreis 12 die niedrigsten Beteiligungswerte der Stadt auf. Demgegenüber erreichen die Zürichberg-Quartiere Oberstrass, Fluntern und Hottingen mit 73,3 Prozent und mehr erneut die höchsten Beteiligungsraten. Der Unterschied in der Beteiligung zwischen den Zürichberg-Quartieren und den Quartieren in Schwamendingen beträgt 2026 nahezu 30 Prozentpunkte und verdeutlicht die ausgeprägten räumlichen Unterschiede innerhalb der Stadt. Insgesamt lag die Beteiligung 2026 in der ganzen Stadt deutlich über jener der Erneuerungswahlen 2022. Besonders stark fiel der Anstieg in Quartieren mit zuvor tiefer Beteiligung aus: So verzeichnete Lindenhof einen Zuwachs von +15,6 Prozentpunkten, gefolgt von Hard (+15,1), Enge (+14,8) und Wollishofen (+14,0). In bereits beteiligungsstarken Quartieren fiel der Anstieg hingegen geringer aus, etwa in Fluntern (+7,0) oder Witikon (+9,0).
Die Beteiligung der Erstwählenden in der Stadt Zürich ist 2026 deutlich gestiegen: Sowohl bei den neu Eingebürgerten wie bei den volljährig Gewordenen und den Zugezogenen ist eine klare Zunahme zu verzeichnen. Besonders ausgeprägt ist der Anstieg bei den seit den letzten Wahlen 2022 Eingebürgerten, deren Beteiligung mit 65,9 Prozent rund 13 Prozentpunkte über dem Wert von 2022 (52,9 %) liegt. Insgesamt überschreiten damit erstmals alle drei Kategorien die 50-Prozent-Marke, was auf eine insgesamt gestiegene Mobilisierung der neu Stimmberechtigten hindeutet.
Wie schon die hohe Beteiligung in einkommensstarken Quartieren vermuten lässt, hatten Wählende am 8. März im Schnitt ein deutlich höheres steuerbares Einkommen als Nichtwählende. Bei den Einzelpersonen lag das Medianeinkommen der Wählenden mit rund 54 000 Franken etwa ein Drittel über jenem der Nichtwählenden (40 000 Fr.). Noch deutlicher zeigt sich dieser Unterschied beim steuerbaren Vermögen: Mit 79 000 Franken verfügten wählende Einzelpersonen über ein mehr als viermal so hohes Medianvermögen wie Nichtwählende (17 000 Fr.). Dieses Muster verstärkt sich bei den Verheirateten: Wählende hatten ein Medianeinkommen von 113 000 Franken, was rund 50 Prozent über demjenigen der Nichtwählenden (76 000 Fr.) liegt. Besonders ausgeprägt ist die Differenz beim Vermögen, wo Wählende mit 397 000 Franken ein rund sechs Mal höheres Medianvermögen aufweisen als verheiratete Nichtwählende (65 000 Fr.).
Es ist allerdings zu beachten, dass mindestens ein Teil dieser Unterschiede darauf zurückzuführen ist, dass das Einkommen und vor allem das Vermögen mit dem Alter zunehmen. Dies gilt auch für die politische Beteiligung, und somit stehen die beiden Merkmale in Korrelation zueinander.
Alter und Einkommensverhältnisse gehen mit Unterschieden in der Teilnahme einher. Dies wird durch die Grafik 5 verdeutlicht. Je dunkler ein Feld ist, desto höher war die Beteiligung am Urnengang in der entsprechenden Alters- und Einkommenskategorie.
Die Auswertung zeigt einen Zusammenhang zwischen Einkommen, Alter und Beteiligung. Grundsätzlich steigt die Beteiligung mit zunehmendem Einkommen in allen Altersgruppen deutlich an. Besonders ausgeprägt ist dieser Effekt ab den mittleren Altersgruppen: Während Personen mit tiefem Einkommen (bis 50 000 Franken) je nach Alter Beteiligungswerte von 45 bis 55 Prozent aufweisen, erreichen Personen mit hohen Einkommen (über 250 000 Franken) Werte von 75 bis über 80 Prozent. Die Differenz von 25 und mehr Prozentpunkten zeigt grosse Unterschiede in der politischen Teilhabe auf.
Zudem zeigt sich, dass dieser Einkommenseffekt mit zunehmendem Alter stärker wird. Bei jüngeren Personen (18–24 Jahre) sind die Beteiligungsunterschiede zwischen den Einkommensklassen noch vergleichsweise moderat, während sie sich ab etwa 35 Jahren deutlich verstärken. In den Altersgruppen zwischen 55 und 64 Jahren werden die höchsten Beteiligungswerte erreicht, insbesondere bei hohen Einkommen mit bis zu rund 85 Prozent.
Die Analyse beruht auf den eingereichten Einmalstimmrechtsausweisen (ESRA). Auf diesen ist ein persönlicher Code aufgedruckt. Dieser wurde mit einem Auszug aus dem Personenregister verglichen, der alle stimmberechtigten Personen enthält. Die ESRA werden getrennt von den Wahl- und Abstimmungsdokumenten erfasst und die gewonnenen Daten anonymisiert. Auf diese Art lässt sich bestimmen, wer am Urnengang teilgenommen hat, nicht aber, ob diese Personen an den Gemeinde- und Stadtratswahlen oder an den nationalen Abstimmungen teilgenommen haben. Auch ist nicht ersichtlich, wen sie gewählt haben.
Für die vorliegende Publikation wurden – basierend auf dem Statistikgesetz – die Personen- mit den jeweiligen Steuerdaten verknüpft. In der Auswertung wird zwischen Einzelpersonen und Verheirateten unterschieden, da für diese Personengruppen jeweils andere Steuertarife gelten. Da es lange dauert, bis die definitive Veranlagung der Steuern verfügbar ist, werden die Angaben zu Einkommen und Vermögen aus dem Steuerjahr 2023 (geltend per 31.12.2023) verwendet. Personen, die seit Ende 2023 zugezogen, volljährig geworden oder eingebürgert worden sind, bleiben daher von der Analyse ausgeschlossen.
Die Beteiligung am Urnengang stellt den Prozentanteil der abgegebenen gültigen und ungültigen Stimmrechtsausweise an allen Stimmberechtigten dar.