Es gehört zu den gesetzlichen Aufgaben der Datenschutzstelle, dass sie die verantwortlichen öffentlichen Organe bei der Einhaltung der Vorschriften in rechtlicher, technischer und organisatorischer Hinsicht nicht nur berät und unterstützt, sondern auch überwacht. Diese Aufgabe nimmt die Datenschutzstelle insbesondere auf die folgenden Arten wahr:
- mit der Durchführung von Vorabkontrollen bei Projekten, die eine erhöhtes datenschutzrechtliches Risiko aufweisen,
- mittels Kontrollen im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit, wobei die Datenschutzstelle die Umsetzung der Vorgaben überprüft,
- durch die Prüfung von rechtssetzenden Erlassen mit Datenschutzbezug,
- durch die Entgegennahme und Prüfung meldepflichtiger Datenschutzvorfälle.
Für die Umsetzung der Vorabkontrollen, den Umgang mit meldepflichtigen Vorfällen und die Begleitung von Gesetzgebungsarbeiten bestehen etablierte Prozesse. Die Datenschutzstelle hat im Berichtsjahr 2025 neben den Vorabkontrollen diverse weitere Kontrollen durchgeführt. Ziel der Kontrollen ist neben konkreten Erkenntnissen zum Handlungsbedarf immer auch eine Sensibilisierung für effektiven Datenschutz.