Der Kanton Zürich hat neue Rechtsgrundlagen erlassen, welche per 1. Januar 2027 in Kraft treten und ermöglichen, dass Verwaltungsverfahren zukünftig auch elektronisch durchgeführt werden können. Für die Umsetzung durch den Kanton und die Gemeinden gelten umfassende Vorgaben. So müssen für die elektronischen Verfahrenshandlungen sichere Kanäle verwendet werden, die eine geschützte Übertragung ermöglichen. Zudem müssen die nutzenden Personen eindeutig identifiziert werden können und Eingaben und Anordnungen korrekt quittiert werden.
Die Stadt Zürich verfügt mit «Mein Konto», bereits über einen E-Government-Kanal, über den verschiedene Behördenkontakte sicher abgewickelt werden können. «Mein Konto» wird beispielsweise für die Steuerverwaltung, die Bewerbung für städtische Liegenschaften, die schulische Betreuung oder den Bezug des Sport Abos genutzt.
Der Stadtrat hat entschieden, «Mein Konto» auch zum massgeblichen Kanal für die Verwaltungsverfahren auszubauen. Da «Mein Konto» dadurch zukünftig viel breiter genutzt werden wird und zahlreiche neue Anforderungen erfüllen muss, führt die Datenschutzstelle eine Vorabkontrolle durch. Gleichzeitig finden zusätzliche kommunale Gesetzgebungsarbeiten statt, um die nötigen Grundlagen für die Datenbearbeitungen auf dem E-Government-Kanal «Mein Konto» zu schaffen. Die Datenschutzstelle begleitete diese umfangreichen Projektarbeiten im Berichtsjahr und wird sie im kommenden Jahr fortsetzen.