Blaulichtorganisationen wie Polizei- und Rettungsdienste sind zur zeitnahen Einschätzung und Bewältigung von Ereignissen in bestimmten Sonderlagen auf grundlegende Informationen angewiesen.
Dabei kann ein rascher Informationsaustausch über die Gemeinde- und Kantonsgrenze hinaus notwendig sein. Mehrere Blaulichtorganisationen aus der Deutschschweiz haben unter der Gesamtverantwortung der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten der Schweiz, Bereich Polizeitechnik und -Informatik (PTI) ein System aufgebaut, welches die geobasierte Darstellung aktueller Lagesituationen erlaubt. Dieses wird auf Stadtebene auch von der Stadtpolizei Zürich sowie von Schutz & Rettung genutzt. Das System wird auf der Infrastruktur und im Rechenzentrum der Kantonspolizei Zürich betrieben, weshalb die Durchführung einer Vorabkontrolle primär in der Zuständigkeit der kantonalen Datenschutzbeauftragten lag. Basierend auf dem diesbezüglichen Prüfungsergebnis hat die Datenschutzstelle die konkrete Nutzung durch die Stadtpolizei Zürich einer zusätzlichen Vorabkontrolle unterzogen.
Die Datenschutzstelle hat sich im Rahmen dieser Kontrolle die konkreten Anwendungsfälle der Stadtpolizei vor Ort vorführen lassen. Dabei konnte sich die Datenschutzstelle vergewissern, dass auf Stadtebene nur in wenigen Anwendungsfällen sensible Personendaten bearbeitet werden. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn es um unmittelbare Gefährdungen für Leib und Leben geht. Die Stadtpolizei hat im Datenschutzkonzept dargelegt, gestützt auf welche gesetzlichen Grundlagen aus dem Polizeirecht solche Datenbearbeitungen zulässig sind.
Kein Anlass für eine weitere Kontrolle gab die Dienstabteilung Schutz & Rettung. Mit ihrer Nutzung des Systems sind keine sensiblen Personendatenbearbeitungen verbunden.