In der Eingangshalle des Stadtspitals Triemli gibt es neu eine privat betriebene Publikumsapotheke. Dieser wurde zur Erleichterung der Abläufe ein Direktzugriff auf die Patientendokumentation des Stadtspitals ermöglicht. Nach eingehenden Abklärungen durch die Datenschutzstelle wurde die direkte Zugriffsmöglichkeit wieder eingestellt.
Patient*innen sind bei einem Spitalaustritt regelmässig auf rezeptpflichtige Medikamente angewiesen. Diese müssen sie in der Regel ausserhalb des Stadtspitals selbst besorgen. Als Dienstleistung für die Patient*innen wurde in der Eingangshalle des Stadtspitals eine private Publikumsapotheke eröffnet. Dieser wurde ein direkter Zugriff auf Teilbereiche der Patient*innendokumentation gewährt. Damit sollten die notwendigen Zusatzabklärungen bei rezeptpflichtigen Medikamenten erleichtert werden.
Die Rechtsprüfungskommission des Gemeinderates ersuchte von der Datenschutzstelle eine Prüfung dieser direkten Zugriffsmöglichkeit der Publikumsapotheke. Die Daten der Patient*innen unterstehen besonderen Schweigepflichten. Ein Zugriff auf diese Daten durch Dritte ist nur zulässig, wenn entsprechende gesetzliche Grundlagen dies erlauben oder die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Patient*innen vorliegt. Die Datenschutzstelle konnte im Rahmen der Abklärungen feststellen, dass im konkreten Prozess die Einwilligung für den Zugriff auf die Patientendokumentation einzelfallweise abgeholt wurde. Aufgrund der geringen Anzahl effektiv getätigter Zugriffe durch die Publikumsapotheke kam die Datenschutzstelle allerdings zur Beurteilung, dass keine Notwendigkeit für eine direkte Zugriffsmöglichkeit besteht. Das Stadtspital leitete in der Folge den Rückbau der Zugriffsmöglichkeit der Publikumsapotheke in die Wege.