Die Datenschutzstelle wird regelmässig von Rechtsdiensten, Mitarbeitenden oder Führungskräften der Stadtverwaltung gebeten, Informationsbearbeitungen aus datenschutzrechtlicher Optik zu beurteilen. Dabei geht es beispielsweise darum, ob Personendaten mit anderen Verwaltungsstellen ausgetauscht oder Informationen veröffentlicht werden dürfen, zu bestimmten Vorkommnissen Auskunft erteilt werden darf oder wie bei Forschungsprojekten mit Personendaten umzugehen ist.
Auch Privatpersonen wenden sich regelmässig an die Datenschutzstelle. Ihre Anfragen und Reklamationen führen regelmässig zu umfangreichen Abklärungen: Bevor die Datenschutzstelle eine datenschutzrechtliche Beurteilung abgeben kann, müssen Sachverhalt und Rechtslage unter Mitwirkung der betroffenen städtischen Verwaltungsstellen genau geklärt werden. Solche «Anstösse von aussen» können systematische Defizite bei Datenbearbeitungen in der Stadtverwaltung aufzeigen und zu Prozessoptimierungen führen.
Im Berichtsjahr 2025 waren die Themen der Beratungstätigkeit sehr facettenreich, wie die nachfolgenden Beispiele aus dem Arbeitsalltag der Datenschutzstelle zeigen.