Im Frühjahr 2025 kam das Sportamt auf die Datenschutzstelle zu und gab an, dass sie einen Pilotversuch in einem städtischen Hallenbad machen wollten. Über ein Früherkennungssystems (sog. Unterwasserdetektion) sollten das Badepersonal im Notfall rechtzeitig alarmiert und Ertrinkungsfälle verhindert werden.
Das System arbeitet mit Unterwassersensoren, welche die möglichen Ertrinkungsnotfälle registrieren. Augenscheinlich mussten in diesem Projekt zuerst Aspekte des Datenschutzes geprüft werden.
Das Sportamt hat die Datenschutzstelle frühzeitig in dieses Vorhaben einbezogen. Die Datenschutzstelle konnte gemeinsam mit dem Sportamt erreichen, dass die Funktionsweise und Ausgestaltung des Systems so konzipiert werden, dass durch das Unterwasserdetektionssystem zwar visuelle Informationen, aber keine Personendaten bearbeitet werden und damit weder das kantonale Datenschutzrecht noch die Bestimmungen zur Videoüberwachung der städtischen Datenschutzverordnung -zur Anwendung kommen.
Mit anderen Worten: Beim fraglichen Unterwasserdetektionssystem sind keine Personen erkennbar und können auch nicht nachträglich erkennbar gemacht werden. Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist dies im sensiblen Kontext von Badeanlagen sehr zu begrüssen. Das Projekt ist somit ein gutes Beispiel dafür, wie neue Technologien durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen eingesetzt werden können, ohne dass dabei in Bezug auf die Wirksamkeit des Systems Abstriche gemacht werden müssen.