Im Berichtsjahr hat die Datenschutzstelle gezielt daran gearbeitet, das Bewusstsein für Datenschutz im Schulbereich zu stärken, Prozesse zu stabilisieren und rechtliche Rahmenbedingungen praxisnah umzusetzen.
Zu den Massnahmen gehörten unter anderem:
- Ein Schulungsreferat an einer Tagung aller Schulleiter*innen der Stadt Zürich mit dem Thema «Datenschutz an Schulen – Bewusstsein schaffen / Sicherheit stärken», das auf positive Resonanz stiess;
- Die Schulung von Schulinformatiker*innen zu datenschutzkonformen Prozessen;
- Die enge Zusammenarbeit mit dem Rechtsdienst des Schul- und Sportdepartements zur Entwicklung einer einheitlichen Haltung zur Datenweitergabe – insbesondere im Kontext von Schulabsentismus;
- Die Begleitung der Weiterentwicklung der Plattform «Meine Kinder» durch eine Vorabkontrolle;
- Die Planung einer thematischen mehrjährigen Kampagne, um Datenschutz im Schulalltag sichtbarer und nachhaltiger zu verankern.
Datenschutz an öffentlichen Schulen ist besonders komplex: Hier werden täglich grosse Mengen sensibler personenbezogener Daten verarbeitet – nicht nur Stammdaten, sondern auch Leistungs-, Verhaltens-, Förder- und Gesundheitsdaten sowie Fotos. Nach dem Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) unterliegen diese einem erhöhten Schutzbedarf.
Gleichzeitig wird der Schulalltag zunehmend digital: Lernplattformen, Videokonferenzen und Messenger-Apps sind alltäglich und müssen datenschutzrechtlich geprüft und konform eingesetzt werden.
Diese Herausforderungen werden verschärft durch eine dezentralisierte Organisation sowie begrenzte Ressourcen. Schulen verfügen selten über spezialisierte Datenschutzexpertise. Lehrkräfte sind pädagogisch, Verwaltungspersonal kaufmännisch ausgebildet – aber kaum datenschutzrechtlich geschult. Datenschutz bleibt daher oft «Nebensache» und wird nicht systematisch integriert. Das erhöht einerseits das Risiko unbeabsichtigter Verstösse, andererseits kann es auch dazu führen, dass das Datenschutzrecht in der Praxis teilweise zu streng ausgelegt wird.
Auch die rechtliche Einordnung ist anspruchsvoll: Welche Rechtsgrundlage gilt? Wann ist eine Einwilligung nötig? Wie wird die Urteilsfähigkeit von Kindern beurteilt? Und was bedeutet das für die Rolle der Eltern? Diese Fragen sind komplex und oft nicht eindeutig beantwortbar.
Warum ist gezielter Datenschutz an Schulen so wichtig?
Schüler*innen gehören zu einer besonders schutzbedürftigen Gruppe: Sie können die langfristigen Folgen von Datenbearbeitungen oft noch nicht abschätzen. Ein verantwortungsvoller Umgang mit ihren Informationen schützt sie vor Stigmatisierung, Diskriminierung oder ungewollter Offenlegung von sensiblen Lebens- und Bildungsdaten – und trägt direkt zu ihrem Wohl bei.
Zudem baut transparenter Datenschutz Vertrauen auf: Wenn klar kommuniziert wird, welche Daten zu welchem Zweck erhoben, genutzt und bei einem Schulwechsel weitergegeben werden, fühlen sich Eltern ernstgenommen und Schüler*innen respektiert. Dies fördert die Zusammenarbeit zwischen Schule, Familie und Lernenden und reduziert Konflikte und Beschwerden.
Schliesslich schützt ein konsequenter Datenschutz auch die Schulen selbst. Klare Regeln, verständliche Verfahren und geschultes Personal verhindern Datenschutzpannen und damit verbundene rechtliche Risiken – für Schulleitungen, Lehrkräfte und Verwaltung gleichermassen.