Die Datenschutzstelle legt Wert darauf, dass nicht nur die Mitarbeitenden an der Front, die Rechtsdienste und die Projektleitenden, sondern auch Geschäftsleitungsmitglieder im Datenschutz geschult werden.
Die Schulung dieser Verwaltungsebene ist deshalb so wichtig, weil die Geschäftsleitung die strategische Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des IDG trägt.
Sie entscheidet über Ressourcen, Prozesse und die «Unternehmenskultur» – und damit auch darüber, ob Datenschutz konstruktiv als integraler Bestandteil der Führungsaufgabe verstanden oder als Problem angesehen wird.
Durch eine gezielte Schulung werden Geschäftsleitungsmitglieder erinnert an:
- ihre rechtliche Verantwortung,
- die Risiken von Datenschutzverletzungen (z. B. Reputationsschaden, Verlust von Vertrauen),
- welche Massnahmen notwendig sind, um datenschutzkonforme Prozesse zu implementieren und zu überwachen.
Ohne dieses Verständnis laufen Geschäftsleitungsmitglieder Gefahr, datenschutzrechtliche Pflichten zu vernachlässigen, was zu schwerwiegenden Konsequenzen führen kann. Eine geschulte Geschäftsleitung setzt daher den Ton für eine datenschutzbewusste «Unternehmenskultur» auf allen Ebenen.