Werden rechtliche Grundlagen der Stadtverwaltung neu geschaffen oder angepasst, welche Belange des Datenschutzes betreffen, prüft die Datenschutzstelle diese Erlassentwürfe. Sie ist regelmässig bereits in die entsprechenden Gesetzgebungsprojekte involviert.
Den gesetzlichen Grundlagen kommt aus Sicht des Grundrechts- und Persönlichkeitsschutzes grosse Bedeutung zu. Das Gesetzmässigkeitsprinzip schreibt vor, dass sich staatliches Handeln auf eine normstufengerechte und hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage stützen muss. Auch aus Gründen der Rechtssicherheit sowie der Transparenz und Information gegenüber den von staatlichen Datenbearbeitungen betroffenen Personen sind entsprechende Regelungen wichtig. Betroffene Personen sind dabei nicht nur Bürger*innen, sondern auch die Mitarbeitenden der Verwaltung.
Im Jahr 2025 begleitete die Datenschutzstelle unter anderem folgende Gesetzgebungsprojekte, welche zumindest teilweise noch nicht abgeschlossen sind:
- Revision IDV (kantonale Verordnung über die Information und den Datenschutz, LS 170.41)
- Revisionen Personalrecht und Ausführungsbestimmungen (u.a. Einsicht ins Personaldossier)
- Städtisches Reglement Datenaustausch (RDA)
- Städtische KI-Richtlinie
- Teilrevision Publikationsverordnung
- Verordnung Politikfinanzierung
- Verordnung über die Testung sexuell übertragbarer Infektionen
- Verordnung über die Bewilligung von Ausgaben für die Arbeitsintegration