Neben der Beratung der öffentlichen Organe der Stadt Zürich hat die Datenschutzstelle gemäss den gesetzlichen Vorgaben auch aufsichtsrechtliche Aufgaben zu erfüllen, unter anderem in Form von Kontrollen. In zwei Bereichen hat die Datenschutzstelle bisher die Durchführung systematischer Kontrollen etabliert: im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Vorabkontrollen sowie der Kontrollen infolge meldepflichtiger Datenschutzvorfälle. Diese Kontrollen hat die Datenschutzstelle mit verbindlichen Prozessabläufen und Vorlagen operationalisiert. Neben diesen systematischen Kontrollen wird die Datenschutzstelle immer wieder auf Anstoss bzw. Hinweis der Bevölkerung oder der Verwaltung aufsichtsrechtlich aktiv.
Im Berichtsjahr hat die Datenschutzstelle ein Kontrollkonzept erarbeitet, welches vermehrte Stichkontrollen ins Auge fasst. Damit soll einerseits die Datenschutzqualität insbesondere bei Projekten weiter erhöht werden und andererseits soll durch die zusätzlichen Kontrollen ein klares Signal an die Verantwortlichen gesendet werden, dass das Thema Datenschutz ernst zu nehmen sei. Das geltende Datenschutzrecht gibt der Datenschutzstelle den nötigen gesetzlichen Spielraum zur Umsetzung dieser Kontrollen.