Es gehört zu den gesetzlichen Aufgaben der Datenschutzstelle, dass sie die verantwortlichen öffentlichen Organe bei der Einhaltung der Vorschriften in rechtlicher, technischer und organisatorischer Hinsicht nicht nur berät und unterstützt, sondern auch überwacht. Diese Aufgabe nimmt die Datenschutzstelle insbesondere auf die folgenden Arten wahr:
- mit der Durchführung von Vorabkontrollen bei Projekten, die eine erhöhtes datenschutzrechtliches Risiko aufweisen
- durch ihre Aufsichtstätigkeit mittels Kontrollen, wobei die Datenschutzstelle die Umsetzung der Vorgaben überprüft
- durch die Begleitung von rechtssetzenden Erlassen
- durch die Entgegennahme meldepflichtiger Datenschutzvorfälle
Bei der Vorabkontrolle und der Begleitung von Gesetzgebungsarbeiten bestehen etablierte Prozesse. Die Datenschutzstelle hat im Berichtsjahr 2024 neben den Vorabkontrollen diverse weitere Kontrollen durchgeführt und plant in Zukunft, diesen Bereich der Aufsicht zu intensivieren. Ziel der Kontrollen ist neben konkreten Erkenntnissen zum Handlungsbedarf immer auch eine Sensibilisierung für effektiven Datenschutz.
Auch die Entgegennahme der meldepflichtigen Vorfälle fällt in den Bereich der Aufsicht und Kontrolle. Diese gemeldeten Fälle nahmen im Berichtsjahr im Vergleich zu den Vorjahren zu, was insbesondere für die Etablierung dieser Meldepflicht in der Verwaltung spricht.