Das Thema der illegalen Abfallentsorgung beschäftigt die Stadt Zürich dauerhaft und verursacht zum Teil massive Kosten. Die Strafverfolgung der Abfallsünder*innen ist gesetzlich verankert und liegt im öffentlichen Interesse. Die Datenschutzstelle hat über diese Thematik schon in früheren Tätigkeitsberichten berichtet. Neu im Berichtsjahr war die Digitalisierung der damit verbundenen Datenbearbeitungsprozesse. Die Datenschutzstelle hat das Digitalisierungsprojekt der zuständigen Dienstabteilung Entsorgung + Recycling Zürich (ERZ) im Rahmen der Vorabkontrolle geprüft.
Abfall kann Angaben zu einer Person, beispielsweise Adressangaben auf einer Zeitung oder auf Verpackungen, enthalten. Zum Teil sind sogar Rückschlüsse auf sensible Informationen möglich, etwa bei weggeworfenen Medikamentenpackungen. Der Zugriff auf solche Informationen durch ein öffentliches Organ und deren Weiterbearbeitung ist nur mit entsprechenden Rechtsgrundlagen zulässig. Die weiteren datenschutzrechtlichen Vorgaben, wie der Verhältnismässigkeitsgrundsatz und die Informationssicherheit, sind dabei einzuhalten. Die Datenschutzstelle hat im Rahmen der Vorabkontrolle von ERZ ein ausführliches Datenschutzkonzept verlangt und auf dessen Grundlage die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Rahmenvoraussetzungen durch das ERZ geprüft.