Die Stadt Zürich ist für den Unterhalt ihrer Gemeindestrassen sowie der Kantonsstrassen auf ihrem Gebiet zuständig. Von hoher Bedeutung ist insbesondere der Winterdienst. Zum Teil bestehen zeitliche Limiten für die Schneeräumung und die Bekämpfung von Winterglätte. Die zuständige Dienstabteilung Entsorgung + Recycling (ERZ) trägt eine hohe Verantwortung für die – auch haftpflichtrechtlich relevante – Sicherheit. ERZ ist zudem zuständig für die Abfallentsorgung in der Stadt Zürich. Die notwendigen Fahraufträge werden mit Hilfe eines Betriebsmanagementsystems disponiert, kontrolliert und zum Teil weiterverrechnet. Dabei werden die Touren auf der Grundlage von Ortungsdaten der Fahrzeuge aufgezeichnet. Ausgelöst und beendet werden diese Aufzeichnungen durch die Fahrzeugführenden von ERZ.
Ortungsdaten, welche den konkreten Standort der Mitarbeitenden wiedergeben und aus welchen sich nachträglich der konkrete Bewegungsverlauf mit den zeitlichen Angaben nachvollziehen lassen, sind Personendaten im Sinne des Datenschutzrechts. Erfassung und Auswertung solcher Daten müssen auf Rechtsgrundlagen basieren, verhältnismässig erfolgen und für die betroffenen Mitarbeitenden transparent sein. Die Datenschutzstelle hat die Bearbeitung von Ortungsdaten im Rahmen der Einführung eines neuen Betriebsmanagementsystems auf der Grundlage eines Datenschutzkonzeptes geprüft. Ein Schwerpunktthema war die Transparenz gegenüber den Mitarbeitenden. Hierzu verlangte die Datenschutzstelle zusätzlich zum Datenschutzkonzept eine verbindliche Regelung in einer Dienstanweisung. Der vorgesehene Umgang mit den Ortungsdaten durch ERZ konnte im Ergebnis als datenschutzkonform beurteilt werden.