Im Rahmen eines 4-jährigen Pilotprojekts des Gesundheits- und Umweltdepartements (GUD) werden verschiedene computergestützte Übersetzungshilfen evaluiert. Zuerst wurde der Einsatz eines Videodolmetschdienstes getestet und der Datenschutzstelle zur Vorabkontrolle eingereicht. Der Vorteil dieser Lösung ist insbesondere, dass die Pilotbetriebe die interkulturellen Dolmetschenden sehr kurzfristig aufbieten und mittels mobiler Geräte flexibel einsetzen können.
Die Dolmetschenden arbeiten mit Gesundheitsdaten, welche zur Kategorie der besonderen Personendaten gehören. Sie weisen einen erhöhten Schutzbedarf auf und müssen streng geschützt werden. Entsprechend hohe Anforderungen werden an die vertraglichen Regelungen sowie an die technischen und die organisatorischen Massnahmen zum Schutz der Gesundheitsdaten gestellt. Im konkreten Fall der Übersetzung per Videodolmetschdienst umfassen die Regelungen und Massnahmen beispielsweise:
- die Anforderungen an Qualifikation, Auswahl und Instruktion der Dolmetschenden,
- der Verzicht auf Nennung von Informationen über Patient*innen bei der Buchung,
- die Schulung der Mitarbeitenden der Gesundheitsbetriebe und schliesslich
- die unwiederbringliche Löschung der Bild- und Tonaufnahmen sowie der Chatnachrichten mit Beendigung der Übersetzung.
Um den datenschutzkonformen Einsatz dieser Lösungen sicherzustellen, müssen sie bereits vor der ersten Nutzung im Rahmen des Pilotbetriebs überprüft und vertragliche Regelungen sowie technische und organisatorische Massnahmen definiert und umgesetzt werden. Die Verwaltung bleibt in jedem Fall für den angemessenen Schutz der Daten und die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich. Es empfiehlt sich, die Zeit und den Aufwand für die nötigen Prüfungen bereits beim Projektstart einzuplanen.