Das Thema «Energiedaten» hat in der Stadtverwaltung in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Beispielsweise für die Planung wirksamer Massnahmen zur Erreichung der städtischen Klimaziele sind verschiedene Dienstabteilungen auf entsprechende Daten angewiesen. Der für eine effiziente Aufgabenerfüllung notwendige Informationsaustausch ist in den letzten Jahren im Rahmen einzelner Projekte eruiert und die relevanten Prozesse sind neu organisiert worden.
Energiedaten sind nur dann datenschutzrelevant, wenn sie einen Personenbezug aufweisen. Dies ist bereits dann der Fall, wenn die Daten einer bestimmten Parzelle oder Liegenschaft zugeordnet werden können. Hinter jeder Parzelle oder Liegenschaft steht eine Eigentümerschaft, die aus natürlichen oder juristischen Personen besteht. Diese werden durch die Datenschutzgesetzgebung geschützt. Ein Austausch von Personendaten unter den einzelnen Dienstabteilungen der Stadtverwaltung oder mit anderen privaten oder öffentlichen Stellen erfordert entsprechende Rechtsgrundlagen. Im Energiedatenbereich sind solche Rechtsgrundlagen zum Teil im Geoinformationsrecht, aber auch in den einzelnen Fachgesetzgebungen auf allen föderalen Ebenen zu finden.
Die Datenschutzstelle hat im Berichtsjahr die rechtskonforme Umsetzung des Austausches von Energiedaten im Rahmen einer juristischen Fachgruppe unterstützt. Auch hat sie die Schaffung eines Energiedatenpools im Rahmen einer Vorabkontrolle geprüft. Im dazu verlangten Datenschutzkonzept standen insbesondere die Regelung der Verantwortlichkeiten und der Prozess für die rechtliche Prüfung beim Austausch von Energiedaten im Vordergrund.