Im Berichtsjahr stellte die Verwaltung der Datenschutzstelle nur vereinzelte Anfragen zur Videoüberwachung. Grund dafür ist, dass die neue Datenschutzverordnung der Stadt Zürich (DSV) erst im November 2024 in Kraft getreten ist und eine Übergangsfrist von acht Jahren für bestehende Videoüberwachungen bzw. deren Reglemente besteht.
Häufig wurde die Datenschutzstelle aber wegen Videoüberwachungen durch Private auf öffentlichem Grund kontaktiert. Die Datenschutzstelle der Stadt Zürich berät Privatpersonen bei Fragen oder Anliegen zur Videoüberwachung. Voraussetzung ist, dass die fragliche Videoüberwachung öffentlichen Grund der Stadt Zürich tangiert. Die städtische DSV wurde hierfür vor mehreren Jahren um eine entsprechende Beratungs- und Vermittlungskompetenz der Datenschutzstelle erweitert.
Regelmässig lassen sich solche Beratungen durch Telefongespräche erledigen. Die Datenschutzstelle klärt die anfragenden Privatpersonen über die geltende Rechtslage und ihre Rechte im Zusammenhang mit Videoüberwachungen durch Privatpersonen auf öffentlichem Grund auf. Auf Wunsch von Betroffenen wurde im Berichtsjahr zwei Mal ein Vermittlungsversuch initiiert. Beide Vermittlungsversuche sind aktuell noch hängig. Viele Anfragen betrafen auch die geplante Bewilligungspflicht der Videoüberwachung durch Private, welche den öffentlichen Raum betrifft. Diese Bestimmungen der revidierten DSV sind Gegenstand eines hängigen Rekursverfahrens und somit bisher nicht in Kraft. Aus diesem Grund konnte die Datenschutzstelle diesbezüglich noch keine konkreten Auskünfte erteilen.