Die städtische Datenschutzverordnung (DSV) wurde in Bezug auf die Videoüberwachung teilrevidiert. Diejenigen Bestimmungen, welche die Videoüberwachung durch öffentliche Organe betreffen, sind am 1. November 2024 in Kraft getreten. Die Bestimmungen über die Videoüberwachung durch Private sind Gegenstand eines hängigen Rekursverfahrens und somit bisher nicht in Kraft.
Die revidierten Bestimmungen enthalten wesentliche Änderungen in Bezug auf die Einführung neuer Videoüberwachungen durch die Verwaltung. Da der Verordnungstext durch den Gemeinderat in der Beratung angepasst wurde, können die Materialien nicht mehr 1:1 zur Auslegung herangezogen werden. Auch aus diesem Grund hat die Datenschutzstelle zuhanden der Verwaltung ein Merkblatt erarbeitet, welches als Hilfsmittel für die praktische Arbeit dienen soll.
Videoüberwachung ist umstritten. Einerseits kann sie als Eingriff in die Privatsphäre der Stadtbevölkerung betrachtet werden, andererseits soll sie beispielsweise kritische Infrastrukturen schützen. Diese gegensätzlichen Interessen zeigen sich auch an der angeregten politischen Debatte, die im Rahmen der Revision der DSV geführt worden ist. Sie müssen für jeden einzelnen Standort sorgfältig abgewogen werden.
Zu den neuen Bestimmungen zur Videoüberwachung wird sich eine Praxis entwickeln müssen. Die Datenschutzstelle wird diesen Prozess beratend und im Rahmen der Vorabkontrolle begleiten. Bereits heute ist klar, dass die Voraussetzungen für die Einführung neuer Überwachungen im Vergleich zu früher deutlich strenger sind. Insbesondere kann eine Videoüberwachung nur noch eingesetzt werden, soweit eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben oder für Sachen mit grosser Schadensfolge besteht. Zudem wurden die Rahmenbedingungen viel umfassender geregelt.