Jede Person hat ein Recht auf Auskunft über die Daten, die die Stadtverwaltung über sie bearbeitet. Dieses Auskunftsrecht erlaubt der betroffenen Person, die über sie vorhandenen Daten zu kontrollieren. Auf der Grundlage des Auskunftsrechts kann sie die Rechte geltend machen, die ihr nach dem IDG zustehen. Gleichzeitig gewährleistet das Auskunftsrecht eine transparente Datenbearbeitung. Jede Person muss jedoch selbst handeln, um das erwähnte Recht wahrzunehmen. Das Datenschutzgesetz verlangt, dass das Auskunftsgesuch zusammen mit einem Identitätsnachweis (einer Ausweiskopie) schriftlich bei der zuständigen Stelle der Stadtverwaltung eingereicht wird. Das Auskunftsbegehren muss nicht begründet werden.
Um die Einreichung dieses Auskunftsgesuchs zu erleichtern, stellt die Datenschutzstelle auf der neuen Webseite der Stadt Zürich einen Musterbrief zur Verfügung. Dieser ermöglicht es allen interessierten Personen, ihr Auskunftsrecht bei den zuständigen Dienstabteilungen rasch und unkompliziert wahrzunehmen.