Werden rechtliche Grundlagen der Stadtverwaltung neu geschaffen oder angepasst, welche Belange des Datenschutzes betreffen, prüft die Datenschutzstelle diese Erlassentwürfe. Sie ist regelmässig bereits in die entsprechenden Gesetzgebungsprojekte involviert.
Den gesetzlichen Grundlagen kommt aus Sicht des Grundrechts- und Persönlichkeitsschutzes grosse Bedeutung zu. Das Gesetzmässigkeitsprinzip schreibt vor, dass sich staatliches Handeln auf eine normstufengerechte und hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage stützen muss. Auch aus Gründen der Rechtssicherheit sowie der Transparenz und Information gegenüber den von staatlichen Datenbearbeitungen betroffenen Personen sind entsprechende Regelungen wichtig. Betroffene Personen sind dabei nicht nur Bürger*innen, sondern auch die Mitarbeitenden der Verwaltung.
Im Jahr 2024 begleitete die Datenschutzstelle unter anderem folgende Gesetzgebungsprojekte:
- Teilrevisionen Personalrecht und Ausführungsbestimmungen; Einsicht ins Personaldossier
- Teilrevisionen Personalrecht und Ausführungsbestimmungen; Meldepflicht privater Beziehungen
- Verordnung über Pikettentschädigung bei Hebammen
- Verordnung über familienergänzende Kinderbetreuung in der Stadt Zürich (VO KB)