Nachfolgend werden die wichtigsten Kooperationen der Datenschutzstelle umschrieben.
In der IDG-Fachgruppe treffen sich unter der Leitung der Datenschutzstelle und des Rechtskonsulenten die Datenschutzberater*innen der Departemente und der Stadtkanzlei, die Öffentlichkeitsgrundsatzbeauftragten der Departemente sowie weitere an der Thematik interessierte Jurist*innen drei Mal jährlich zu Themensitzungen.
Die Ziele dieser Treffen sind der Erfahrungsaustausch, die Diskussion von Herausforderungen aus der Praxis und möglichen Lösungen, aber auch die Vernetzung unter den Teilnehmenden. Weiter interformieren die Leitenden der Fachgruppe regelmässig über Entwicklungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Lehre.
Im Jahr 2024 wurden in der IDG-Fachgruppe insbesondere folgende Themen diskutiert: KI in der Stadtverwaltung, Umsetzung von Cloud-Vorhaben sowie die neuen Bestimmungen der städtischen Datenschutzverordnung (DSV) zur Videoüberwachung.
Diese Fachstelle der städtischen Dienstabteilung Organisation und Informatik (OIZ) prüft alle Informatikvorhaben auf die Einhaltung der Vorschriften zur Informationssicherheit. Die Prüfung erfolgt im Rahmen des städtischen ISDS-Prozesses und in enger Koordination mit der Datenschutzstelle. Die Datenschutzstelle tauscht sich sowohl projektbezogen als auch darüber hinaus zur Datensicherheit in der Stadtverwaltung, zu meldepflichtigen Datenschutzvorfällen aber auch zu strategischen Themen und Weichenstellungen regelmässig mit der Fachstelle Informationssicherheit aus.
Auch gemeinsame Schulungsangebote und Kampagnen im Bereich Datenschutz und Datensicherheit werden derzeit durch die beiden Stellen evaluiert und sollen bereits im nächsten Jahr umgesetzt werden.
Seit 2024 arbeiten die Datenschutzstelle und die Finanzkontrolle der Stadt Zürich näher zusammen. Es zeigte sich, dass viele Themenbereiche beide Behörden betreffen und auch durch beide bearbeitet werden. Insbesondere bei IT-Revisionen ergeben sich Überschneidungen. Ziel der Zusammenarbeit ist die Verminderung der Risiken in den betroffenen Bereichen, indem beide Stellen ihre Fachkompetenzen durch Informationsaustausch noch gezielter einsetzen können. Zudem soll die Kooperation der Vermeidung bzw. Verringerung von Doppelspurigkeit dienen.
Die Datenschutzstelle und die Finanzkontrolle verfügen über ausreichende gesetzliche Grundlagen, die einen Austausch aus Anlass einer Feststellung im Rahmen der Aufsichtstätigkeit oder eines konkreten Falles ermöglichen. Die breit definierten Aufgaben sowie die umfassenden Kontrollbefugnisse lassen einen zielgerichteten einzelfallweisen Informationsaustausch zu. Sollte ein institutionalisierter Austausch mit standardmässigem Informationsfluss etabliert werden, bedürfte es dazu der Schaffung einer ausdrücklichen Rechtsgrundlage. Auf Bundesebene liegt diese bereits vor.
Die Datenschutzstelle arbeitete im Jahr 2024 bei mehreren Geschäften mit Datenschutzstellen anderer Gemeinden oder Kantone zusammen, holte Einschätzungen zu Sachverhalten ein oder gab diese selbst ab. Insbesondere mit der Datenschutzstelle des Kantons Zürichs sowie der Datenschutzstelle der Stadt Winterthur pflegt sie einen regelmässigen fachlichen Austausch.
Auch ist die Datenschutzstelle aktives Mitglied bei «privatim», der Konferenz der schweizerischen Datenschutzbeauftragten, welche die Grundlage für eine gute Zusammenarbeit der Datenschutzbehörden bildet und diese fördert. Durch diesen Austausch kann sie ihr Fachwissen vertiefen sowie ihre Haltung und ihre Auslegung mit anderen Aufsichtsbehörden abgleichen. Die Datenschutzstelle der Stadt Zürich war im Jahr 2024 in folgenden Arbeitsgruppen von privatim vertreten:
AG X (Gesundheit)
In dieser Arbeitsgruppe diskutieren Jurist*innen aktuelle Themen aus dem Gesundheitsbereich. Im Berichtsjahr fand ein Austausch unter anderem zu folgenden Themen statt: KI in der Medizin, Epidemiengesetzgebung, Medizinregister und Forschung, Verhältnis Ethikkommissionen zu Datenschutzstellen.
AG Digitale Verwaltung
Die Datenschutzstelle nimmt eine sehr aktive Rolle in der Unterarbeitsgruppe Künstliche Intelligenz (UAG KI) ein. In der UAG KI arbeiten sowohl Jurist*innen als auch Informatiker*innen mit. Ziel der UAG KI ist einerseits ein regelmässiger Austausch insbesondere zum Stand der diversen, in- und ausländischen Regulierungsbestrebungen im Zusammenhang mit KI. Andererseits soll eine Hilfestellung zur Beurteilung bzw. Klassifizierung von KI im Rahmen der Vorabkontrolle erarbeitet werden. Anfang 2025 plant die UAG KI ausserdem, ein praxisnahes Merkblatt zu erstellen, das den Regelungsbedarf bei der Nutzung von Online-KI-Generatoren in öffentlichen Organen festhält.