Aktuell haben 63 Prozent der Bevölkerung und 38 Prozent der Beschäftigten eine gute Versorgung mit Freiräumen, die zu Fuss erreichbar sind. Trotz des Anstiegs von Bevölkerung und Beschäftigten ist der Anteil der gut Versorgten seit 2016 weitgehend konstant geblieben. Einerseits wurden öffentliche Freiräume wie der Schütze-Park, der Jonas-Furrer-Park und die Kasernenwiese geschaffen oder zugänglich gemacht. Anderseits gab es in anderen Stadtgebieten punktuelle Verschlechterungen. Das Angebot an öffentlichen Freiräumen steht durch die wachsende Bevölkerung unter Druck. Der regionale Richtplan legt Planungsrichtwerte für die Freiraumversorgung fest. In stark wachsenden Gebieten Platz für neue Angebote zu schaffen, bleibt eine Herausforderung.
Freiflächen haben vielfältigen Ansprüchen zu genügen: Sie dienen der Erholung und beeinflussen damit die Gesundheit der Bevölkerung. Gleichzeitig bieten sie Lebensraum für Pflanzen und Tiere und sind wesentlich für ein gutes Stadtklima. Die Erreichbarkeit der öffentlich nutzbaren Frei- und Erholungsflächen ist für Wohnbevölkerung und Beschäftigte in der Stadt Zürich sehr unterschiedlich. 63 Prozent der Bevölkerung können öffentliche Freiräume von hoher Qualität leicht erreichen, sie gelten als gut versorgt. Insbesondere in den dichten Innenstadtgebieten, am mittleren Zürichberghang, in Altstetten sowie in Teilen von Zürich Nord existieren Bereiche mit ungenügender oder schlechter Versorgung.
Das Stadtgebiet muss vielfältigen Nutzungen gerecht werden, wodurch der Druck auf die Erholungsräume steigt. Leicht erreichbare Freiräume im Wohnumfeld reichen teilweise nicht aus, um die Bedürfnisse der Bevölkerung zu decken.
Der Raum in der Stadt Zürich ist begrenzt, die Flächenansprüche hingegen nehmen weiter zu, etwa für Wohn-, Schul- oder Erholungsraum. Oft überlagern sich verschiedene Ansprüche und stehen in Konkurrenz zueinander. So im Quartier Freilager in Albisrieden, wo ein Kleingartenareal einem neuen Schulhaus weicht, dafür aber auch ein neuer Freiraum für die Quartierbevölkerung entsteht. In den letzten Jahren wurden Teile des Stadtgebiets umgenutzt und verdichtet sowie Freiräume mehrfach genutzt, um die Bedürfnisse zu befriedigen. Die Bauzonen sind weitgehend überbaut und die Umnutzung der grossen ehemaligen Industrieareale ist weit fortgeschritten.
Das Bevölkerungswachstum und der daraus resultierende raumplanerische Auftrag der baulichen Verdichtung haben zur Folge, dass Freiflächen um die Gebäude im Wohnumfeld immer knapper werden. Gleichzeitig entsteht mit dem Bevölkerungswachstum ein grösserer Bedarf an öffentlichen Freiräumen, vor allem in der näheren Wohnumgebung. Der Kommunale Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen enthält Planungsrichtwerte und zeigt mit seinen Festlegungen auf, wo und wie das Angebot an öffentlich zugänglichen Freiräumen verbessert werden soll.
Freiräume nehmen eine vielfältige soziale, ökologische, aber auch ökonomische Funktion wahr. Sie ermöglichen eine Vielzahl von Aktivitäten und Begegnungen für die Bevölkerung. Darüber hinaus sind sie als Lebensraum für Tiere und Pflanzen von Bedeutung. Durch unversiegelte Flächen und die Vegetation regulieren Freiräume die Temperatur und beeinflussen das Lokalklima positiv.
Fehlt es an leicht und schnell erreichbarem Erholungsraum in der Stadt, so weicht die Bevölkerung auf weiter entfernte Erholungsräume aus. Die damit verbundene längere Reisezeit verkürzt die Erholungsdauer und führt zu einer grösseren Belastung der Verkehrssysteme. Wird stattdessen die Erholung in anderen Angeboten gesucht, etwa im Fitness-Studio oder Kino, fehlt die Bewegung im Freien, die wesentlich für Gesundheit und Wohlbefinden ist. In Quartieren mit knapper Freiraumversorgung fehlt neben der Erholung auch die Fläche für Grünstrukturen. Dies hat negative Folgen für das Lokalklima und die Biodiversität in der Stadt. Nicht zuletzt sind Grünräume aufgrund ihres oben beschriebenen Beitrags zur Lebensqualität ein nicht zu unterschätzender wirtschaftlicher Standortfaktor.
Die Stadt Zürich setzt gezielt Massnahmen ein, um Freiräume zu sichern, aufzuwerten und für die Bevölkerung zugänglich zu halten.
Die Erhaltung und Entwicklung des Angebots an Freiräumen ist eine mehrphasige und langfristige Aufgabe. Sie beinhaltet die Bedarfsermittlung, die Erarbeitung der strategischen Grundlagen, die rechtliche Sicherung der Flächen, die Planung und Umsetzung konkreter Freiräume sowie den Unterhalt der Flächen. Die Stadt sichert und vernetzt Freiräume. Sie wertet bestehende Freiräume auf und schafft neue.
Ob die Bevölkerung mit genügend Freiraum versorgt ist, überprüft die Stadt mit einem computergestützten Modell. Dieses berücksichtigt verschiedene Freiraumtypen, Bevölkerungszahlen und Hindernisse wie Verkehrswege. Zwischen 2016 und 2018 wurde das Modell umfassend überarbeitet und verfeinert. Damit sind auch Prognosen möglich.
Die Stadt Zürich erstellt Konzepte und Masterpläne zur strategischen Vorbereitung von Projekten. Sie erarbeitet zudem Leitfäden und Strategien zum Umgang mit freiraumrelevanten Themen, beispielsweise den Stadtbäumen.
Die Stadt Zürich sorgt für die bau- und zonenrechtliche Sicherung der Freiräume, beispielsweise durch die Einführung der Freihaltezone Park und Plätze und der Umzonung der für künftige Freiräume vorgesehenen Flächen.
In der vom Zürcher Gemeinderat und vom Stimmvolk genehmigten kommunalen Richtplanung «Siedlung, Landschaft und öffentliche Bauten und Anlagen» sind eine Vielzahl neuer öffentlich nutzbarer Freiräume für die wachsende Stadt geplant. Dabei gilt es nicht nur neuen Freiraum zu schaffen sowie bestehende Freiräume für die Erholungsnutzung aufzuwerten und zu sichern, sondern angesichts der knappen Landreserven die Freiräume auch besser untereinander zu vernetzen.
- Diverse Sanierungen und Aufwertungen, beispielsweise Parksanierung im Einfang mit Bachöffnung Neugutbach, Sanierung Josefswiese
- Fertigstellung Schützepark, Rosengartenpark, Jonas-Furrer-Park, Park am Wasser, Quartierpark Berghalde, Quartierpark Guggach
- Wettbewerb Hafenpromenade Enge
- Freiraumkonzept Triemlifussweg – Sihlfeld
- Nutzungs- und Gestaltungskonzept Probsteihügel
- Leitbild Limmatraum
- Fachplanung Hitzeminderung (insbesondere Teilplan Entlastungssystem), Fachplanung Stadtbäume