In Zürich wohnen rund 125 000 Menschen in Häusern, in denen die Lärmgrenzwerte für Verkehr überschritten werden. Lärm macht krank und beeinträchtigt das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit des Menschen. Aktuell ist die Stadt auf Kurs, also auf dem angestrebten Absenkpfad zu weniger Strassenlärm. Eine stärkere Reduktion ist allerdings erst nach 2025 zu erwarten. Tempo 30 und lärmarme Beläge sollten dann als wichtigste Massnahmen grossflächig umgesetzt werden. In den kommenden Jahren wird voraussichtlich der Lärmschutz beim Bauen gelockert und bei Tempo 30 könnten grössere Strassen ausgenommen werden. Es ist darum unsicher, ob die Strassenlärm-Belastung im geplanten Ausmass verringert werden kann. Neben dem Strassenlärm stellt der Alltagslärm in öffentlichen Räumen, insbesondere während der Nachtruhe, einen Konflikt zwischen den Ansprüchen einer belebten Stadt und dem Ruhebedürfnis der Bevölkerung dar. Im Jahr 2024 lagen die Anzahl Lärmklagen bei der Stadtpolizei im erwarteten Bereich. Seit 2022 liegen die Lärmklagen wieder deutlich unter den Werten der beiden Ausnahmejahre 2020 und 2021 (Corona). Viele Lärmbelästigungen lassen sich vermeiden, wenn Ruhezeiten eingehalten werden. Der direkte Austausch zwischen Lärmbetroffenen und Lärmverursachenden unter Moderation der Stadt an einem Runden Tisch bringt erfahrungsgemäss tragfähige Resultate. Es werden verschiedene Kommunikationsmassnahmen umgesetzt, darunter Lärmplakate und Lärmvisitenkarten. In der Planungsphase und im Baubewilligungsverfahren werden neue Gebäude darum hinsichtlich Lärms optimiert und Bauwillige entsprechend beraten. Das Ziel dabei ist, möglichst viele lärmempfindliche Wohnräume / Nutzungen dem Lärm abgewandt anzuordnen.
Hauptverursacher der Lärmbelastung ist der Strassenverkehr. Rund 125 000 Personen wohnen in einem Gebäude mit Lärmbelastungen über den rechtlich geltenden Grenzwerten. In der Nacht gelten strengere Lärmgrenzwerte als am Tag. Der Anteil übermässig lärmbelasteter Personen ist in der Nacht höher als am Tag. Obwohl für betrieblich genutzte Gebäude weniger strenge Lärmgrenzwerte gelten als für Wohnbauten, sind rund 20 000 Personen an ihrem Arbeitsplatz übermässigen Lärmbelastungen ausgesetzt.
Neben dem Strassenlärm stellt vor allem der Alltagslärm (Freizeitlärm, Verhaltenslärm) in öffentlichen Räumen, vor allem während der Nachtruhe, einen Konflikt zwischen den Ansprüchen einer belebten Stadt und dem Ruhebedürfnis der Bevölkerung dar. Die Zahl der Lärmbeschwerden bei der Stadtpolizei gibt Aufschluss darüber, wie gut das Gleichgewicht zwischen Ruhe und Alltagslärm in der Stadt funktioniert. Seit 2022 liegen die Lärmklagen wieder deutlich unter den Werten der beiden Ausnahmejahre 2020 und 2021 (Corona). Die Zahl der Lärmklagen steigt jeweils ab dem Frühling an, erreicht in der Sommerzeit mit über 1000 Meldungen pro Monat ihren Höchststand und nimmt gegen den Herbst wieder ab. Im Winterhalbjahr gibt es zwischen 200 und 600 Klagen pro Monat. Besonders in den warmen Monaten häufen sich Beschwerden über Lärm im öffentlichen Raum, etwa auf Plätzen und in Parks, teilweise durch tragbare Lautsprecher. Dagegen bleibt der Nachbarschaftslärm über das ganze Jahr gesehen relativ konstant. Die meisten Lärmklagen gehen am Abend und in der Nacht nach Beginn der offiziellen Nachtruhe bei der Polizei ein.
Um die Lärmschutzgrenzwerte einzuhalten und die Anzahl lärmbetroffener Personen langfristig zu senken, müssen die Verkehrs- und Siedlungsplanung, Mobilitäts- und Ruhebedürfnisse aufeinander abgestimmt werden. So können Strassenräume aufgewertet und ruhige Quartiere erhalten bleiben. Die Lärmsanierung der Strassen ist eine Daueraufgabe. Die geplante Umsetzung von Massnahmen an der Quelle wird dazu führen, dass die Strassenlärmbelastung abnimmt. Mit dem Bevölkerungswachstum könnte die Anzahl belasteter Personen stellenweise zunehmen. Wichtig ist deshalb eine frühzeitige Berücksichtigung der Lärmsituation bei Planungsprozessen und Bauprojekten.
Durch die geplante Innenverdichtung mit steigenden Bevölkerungszahlen und zunehmender Nutzungsdurchmischung nimmt der Alltagslärm zu. Veranstaltungen, die Ausgehszene, aber auch der Trend hin zu einer 24-Stunden-Gesellschaft sowie Liberalisierungstendenzen, die längere Öffnungszeiten vorsehen, stehen dem Bedürfnis nach Ruhe gegenüber – insbesondere in den Nachtstunden. Es braucht Kompromisse zwischen einer lebendigen Stadt und dem Bedürfnis nach Ruhe, insbesondere in den Nachtstunden.
Hauptlärmverursacher ist der Strassenlärm (Autos, Lastwagen, Motorräder, Busse, Trams). Zusätzlich tragen Schienenverkehr, Industrie und Gewerbe (z. B. Maschinen, Gastronomie), Baustellen, Schiessanlagen oder Freizeitaktivitäten (z. B. Sport- oder Konzertanlässe) sowie im Raum Zürich Nord der Flugverkehr zur Lärmbelastung in der Stadt bei. Innerhalb von Gebäuden können Lüftungen, Klimaanlagen oder der Trittschall aus Nachbarwohnungen zu Lärmbelästigungen führen. Freizeitaktivitäten und Veranstaltungen und diverse Formen des Alltagslärms verursachen Lärm im öffentlichen Raum.
Der Körper reagiert auf Lärm mit der Ausschüttung von Stresshormonen. Auf Dauer schädigt dies die Gesundheit. Das Risiko für Herz-Kreislauf-Krankheiten sowie Diabetes steigt und es treten vermehrt psychische Krankheitssymptome auf.
Lärm führt zudem zu Wertverlusten bei Liegenschaften. Immobilienbesitzerinnen und Immobilienbesitzer verzichten aufgrund ungünstiger Entwicklungsperspektiven in Gebieten mit hoher Lärmbelastung auf Investitionen. Die Gebäude werden nicht mehr Instand gehalten und die Attraktivität des gesamten Quartiers nimmt ab. Anwohnerinnen und Anwohner, die es sich leisten können, wandern ab in ruhigere Aussenbezirke. Die Abwanderung führt zu einer räumlichen Konzentration sozialer Probleme. Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) rechnet mit jährlichen externen Kosten durch Verkehrslärm in Milliardenhöhe. Der Strassenverkehr ist mit 2,0 Milliarden Franken für den Grossteil der Kosten verantwortlich. Bei 55 Prozent davon handelt es sich um Gesundheitskosten.
Mit ihren Massnahmen will Zürich Lärm dort reduzieren, wo er entsteht. Dazu gehören unter anderem Temporeduktionen, lärmarme Beläge und eine lärmoptimierte Bauplanung.
Lärm soll dort reduziert werden, wo er entsteht. Die Stadt Zürich setzt dabei auf ein Paket aus verschiedenen Massnahmen – aufgrund der teilweise sehr hohen Lärmbelastung ist oft eine Kombination von Massnahmen notwendig. Die Stadt wertet damit den Strassenraum auf, ermöglicht eine qualitativ gute Siedlungsentwicklung und schützt die Bevölkerung vor Lärm.
Eine Prognose des Strassenlärmindex zeigt auf, wie sich die Entlastung von Personen mit Lärmbelastungen über dem Immissionsgrenzwert mit der Zeit in der Stadt Zürich entwickeln soll. Die Prognose bildet die geplanten Lärmschutzmassnahmen und ihre kombinierte Wirkung ab. Zudem sind Synergiewirkungen mit weiteren Entwicklungen und Massnahmen berücksichtigt. Der Indexpunkt von 2022 liegt auf der Prognosekurve.
Die Prognose basiert auf einem Strassenlärmindex. Der Strassenlärmindex berücksichtigt sowohl die Anzahl Personen mit Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte (IGW) als auch die Höhe der Überschreitungen. Dabei werden hohe Überschreitungen analog zu ihrer stärkeren Gesundheitswirkung höher gewichtet. Die Prognose zeigt, dass Temporeduktionen einen wichtigen Beitrag für den Lärmschutz leisten, aber weitere Massnahmen wie lärmarme Beläge und Elektromobilität notwendig sind. Ein Strassenlärmindex von Null bedeutet, dass niemand mehr an seinem Wohnort übermässigem Strassenlärm ausgesetzt ist. Strassenlärm 4D visualisiert die Prognose für die einzelnen Strassen in der Stadt.
Temporeduktionen sind heute die effektivste und kostengünstigste Lärmschutzmassnahme. Sie verbessern zudem die Lebensqualität und die Sicherheit im Strassenverkehr und ermöglichen ein besseres Miteinander aller Verkehrsteilnehmenden. Temporeduktionen senken die Lärmbelastung deutlich wahrnehmbar und dauerhaft. Die Änderung von Tempo 50 auf Tempo 30 reduziert den Lärm um 3 Dezibel (dB).
Der Stadtrat will auf den Strassen der Stadt Zürich weitgehend Tempo 30 einführen. Damit will er die Bevölkerung gerade auch im Bereich der stark befahrenen und lärmigen Hauptachsen vor übermässigem Strassenlärm schützen. Im Dezember 2021 hat er diesen Grundsatz mit dem Konzept zur dritten Etappe Strassenlärmsanierung konkretisiert: es zeigt, welche Höchstgeschwindigkeit auf welcher Strasse in Zukunft gelten soll. Dieses Konzept wird Schritt für Schritt umgesetzt.
Der Stadtrat hat im April 2022 für jene Strassenabschnitte den Einbau von lärmarmen Belägen (LAB) beschlossen, wo die Immissionsgrenzwerte trotz Temporeduktion auf Tempo 30 nicht eingehalten werden können oder wo Tempo 30 nicht möglich ist.
Rund 200 Strassenkilometer sollen in der Stadt Zürich mit lärmarmen Belägen versehen werden. Diese werden in der Planung von ordentlichen Strassenbauprojekten mit Oberbau- oder vollständiger Belagserneuerung vorgesehen.
In der Planungsphase und im Baubewilligungsverfahren werden neue Gebäude hinsichtlich Lärm optimiert und Bauwillige entsprechend beraten, sofern die Immissionsgrenzwerte überschritten sind. Das heisst, der Lärmsituation wird mittels Gebäudeform und -stellung, Nutzungsanordnung (Gewerbe, Wohnen), Grundrissgestaltung usw. begegnet. Das Ziel dabei ist, möglichst viele lärmempfindliche Wohnräume/Nutzungen dem Lärm abgewandt anzuordnen.
Viele Lärmbelästigungen lassen sich vermeiden, wenn Ruhezeiten eingehalten werden. Die Stadtpolizei setzt bei Vorliegen von Lärmklagen die Einhaltung der Nachtruhe soweit möglich durch. Auf engem Raum, wo verschiedene Bedürfnisse aufeinandertreffen, braucht es einen ständigen Dialog und Kompromisse für ein Miteinander. Der direkte Austausch zwischen Lärmbetroffenen und Lärmverursachenden (Veranstaltende, Nachtclub, Nachbar*innen, Jugendliche im Park etc.) unter Moderation der Stadt an einem Runden Tisch bringt erfahrungsgemäss tragfähige Resultate. Es werden verschiedene Kommunikationsmassnahmen umgesetzt, darunter Lärmplakate, Banner, Lärmvisitenkarten und ein Merkblatt für 24-Stunden-Shops.