In den letzten Jahren wurden viele Standorte von Mobilfunkanlagen umgebaut oder neu erstellt. Mittlerweile sind in Zürich rund 550 Anlagen mit der neuen Funktechnologie 5G in Betrieb. Mehrere Bundesgerichtsentscheide im Jahr 2024 führten zu einer Änderung hinsichtlich der Bewilligungspflicht bestimmter Anlageparameter. Dies führte in den Jahren 2024 und 2025 zu mehr Baugesuchen. Mit den neuen Mobilfunkstandorten steigen auch die dadurch verursachten Emissionen von nichtionisierender Strahlung an. Bisher liegen keine wissenschaftlich begründeten Hinweise dafür vor, dass gesundheitliche Schäden durch nichtionisierende Strahlung auch unterhalb der geltenden Grenzwerte verursacht werden können. Dennoch besteht in der Bevölkerung Skepsis. Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens für Mobilfunkanlagen werden die Immissionsberechnungen geprüft. Darüber hinaus werden die Berichte zu den Abnahmemessungen von Sendeanlagen auf Richtigkeit kontrolliert und bestehende Anlagen stichprobenartig überprüft.
Nachdem im Frühjahr 2019 neue Mobilfunkfrequenzen vergeben wurden, begann der Netzaufbau und die Einführung der neuen Mobilfunktechnologie 5G. Hierfür wurden in den letzten Jahren viele Standorte umgebaut und auch neu erstellt. Mittlerweile sind in Zürich rund 550 Anlagen mit der neuen Funktechnologie 5G in Betrieb. Mehrere Bundesgerichtsentscheide im Jahr 2024 führten zu einer Änderung hinsichtlich der Bewilligungspflicht bestimmter Anlageparameter. Dies führte in den Jahren 2024 und 2025 zu einem stark erhöhten Aufkommen an Baugesuchen, da die betreffenden Anlagen saniert werden mussten.
Das Nutzerverhalten beim Mobilfunk führt zu einer grösseren Anzahl von benötigten Sendeanlagen. Insbesondere in den Städten, so auch in Zürich, erhöht sich die Dichte der Mobilfunkstandorte stark. Entsprechend steigen auch die dadurch verursachten Emissionen von nichtionisierender Strahlung an.
Bisher liegen keine wissenschaftlich begründeten Hinweise dafür vor, dass gesundheitliche Schäden durch nichtionisierende Strahlung auch unterhalb der geltenden Grenzwerte verursacht werden können. Dennoch besteht in der Bevölkerung nach wie vor Skepsis hinsichtlich drahtloser Übertragungstechniken und der damit verbundenen Strahlenbelastung. Dies zeigt sich nicht zuletzt in den Anfragen, die vom Umwelt- und Gesundheitsschutz behandelt werden.
Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens für Mobilfunkanlagen werden die Immissionsberechnungen auf ihre Konformität mit der seit dem Jahr 2000 gültigen Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) und der vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) herausgegebenen Vollzugsempfehlung zur NISV geprüft. Darüber hinaus werden die Berichte zu den Abnahmemessungen von Sendeanlagen auf ihre Richtigkeit kontrolliert. Ausserdem werden die Betriebsdaten bestehender Anlagen stichprobenartig auf die Einhaltung der bewilligten Leistungs- und Antennendaten überprüft.