Baubewilligung
Das Amt für Baubewilligungen führt das Baubewilligungsverfahren durch, begleitet den Bauprozess und nimmt die ausgeführten Bauwerke und Nutzungen ab.
Aktuell
Fristüberschreitungen möglich
Aufgrund des hohen Bauvolumens und einer zunehmenden Anzahl von Rechtsfällen kann es bei der Bearbeitung Ihres Gesuchs gegenwärtig zu Überschreitungen der angegebenen Fristen kommen.
Wir versichern Ihnen, dass all unsere Mitarbeitenden mit grossem Einsatz an ihren Aufgaben arbeiten. Für allfällige Verzögerungen bitten wir Sie um Verständnis.
Für dringende Rückfragen können Sie sich an unsere Helpline, Tel. 044 412 11 00, wenden.
Anpassung Verfahren an Tram- und Trolleybuslinien der VBZ
Bei ab April 2024 eintreffenden Baugesuchen wird das Verfahren dem Bauen an Bahnanlagen angepasst.
Bei Baugesuchen an Tram- und Trolleybuslinien ist vorgängig die Zustimmungserklärung der VBZ einzuholen (Art. 18m Abs. 1 Eisenbahngesetz). Diese ist zusammen mit der Einverständniserklärung der Bauherrschaft zu den Auflagen der VBZ mit dem Baugesuch einzureichen.
Kontakt:
Infrastruktur.Dienstleistungen[at]vbz.ch
Merkblatt «Projektierung für Bauherren»
Keine Sprechstunde in der ersten Frühlingsferienwoche
Aufgrund des hohen Bauvolumens und einer zunehmenden Anzahl von Rechtsfällen finden vom 22. bis 26. April 2024 keine telefonischen und Vor-Ort-Sprechstunden im Amt für Baubewilligungen statt.