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Antrag auf finanzielle Unterstützung (Stadt Zürich)

Kriterien

Asylfürsorge als letztes Netz: Finanzielle Unterstützung erhalten Sie nur, wenn Sie kein Einkommen und kein Vermögen haben oder das Einkommen nicht reicht. Wenn Anspruch auf Leistunge von anderen Sicherungssystemen wie beispielsweise Renten, Stipendien oder Unterstützung durch Verwandte besteht, müssen Sie diese zwingend geltend machen.

Geflüchtete Personen aus der Ukraine können beim Intake der AOZ-Sozialberatung der Stadt Zürich einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen, wenn alle folgenden Punkte erfüllt sind:

  • Sie haben Ihren Wohnsitz in der Stadt Zürich
  • Sie können ihren Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren und
  • Sie haben vom SEM einen Entscheid über die Gewährung des Schutzstatus S erhalten.

Ablauf

Kontakt für Anträge:

AOZ-Sozialberatung
Intake
Eggbühlstrasse 15
8050 Zürich

Öffnungszeiten Intake:

Montag, 09:00 - 11:30 Uhr
Dienstag, 09:00 - 11:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag, 09:00 - 11:30 Uhr
Freitag, 09:00 - 11:30 Uhr

Für die Erstanmeldung am Schalter braucht es keinen Termin.

Bitte beachten Sie zudem die speziellen Öffnungszeiten (Bundesfeiertag, Weihnachten usw.). Details finden sich unter stadt-zuerich.ch/oeffnungszeiten.

Bitte bringen Sie folgende Dokumente mit:

  • Entscheid über die Gewährung des Status S durch das SEM,
  • Passkopien aller Personen, für die Unterstützung beantragt wird,
  • Miet- oder Untermietvertrag in der Stadt Zürich,
  • Bankverbindungen Inland und Ausland, Kontoauszüge der letzten sechs Monate von inländisch- und ausländischen Konten

Falls Sie noch kein Konto bei einer schweizerischen Bank oder der Schweizer Post besitzen, eröffnen Sie bitte in diesem Fall so schnell wie möglich ein Bank- oder Postkonto.

Sofern vorhanden, bringen Sie bitte folgende Dokumente mit:

  • Krankenkassenpolice, Krankenkassenprämienrechnung, Krankenkassenkarte
  • Arbeitsvertrag
  • Einkommensabrechnungen (Lohn, Rente usw.) der letzten sechs Monate
  • Unterlagen über Immobilienbesitz

Wohnen Sie nicht in der Stadt Zürich, wenden Sie sich bitte an den Sozialdienst Ihrer Wohngemeinde.

Rechte und Pflichten

Beim Bezug von finanzieller Unterstützung haben Sie sowohl Rechte als auch Pflichten. Die detaillierten Informationen entnehmen Sie bitte den Merkblättern auf Ukrainisch oder Russisch.

Häufig gestellte Fragen (FAQ Stadt Zürich)

Die aktuelle Situation wirft viele Fragen auf: Wann habe ich Anspruch auf Unterstützung mit Asylfürsorge? Was muss ich tun, wenn ich eine Arbeit finde? Wie kann ich meine Wohngemeinde wechseln? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen. Sie werden laufend ergänzt.

Weitere Informationen