Antrag auf finanzielle Unterstützung (Stadt Zürich)
Kriterien
Geflüchtete Personen aus der Ukraine können bei der AOZ einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen, wenn alle folgenden Punkte erfüllt sind:
- Sie können ihren Lebensunterhalt nicht selber finanzieren und
- Sie haben vom SEM eine schriftliche Bestätigung Ihrer Registrierung für den Schutzstatus S oder den Entscheid über die Gewährung des Schutzstatus S bereits erhalten,
- Sie wohnen in der Stadt Zürich in einer Privatunterbringung
Ablauf
Wenn alle obigen Punkte auf Sie zutreffen, können Sie den Unterstützungsantrag inkl. der Deklaration über Einkünfte und Vermögen herunterladen, ausfüllen und unterschreiben. Bitte beachten Sie, dass der Antrag von allen erwachsenen Personen unterzeichnet werden muss.
- Bei Ehepaaren und eingetragenen Partnerschaften, die im gleichen Haushalt leben, füllt eine Person den Antrag aus. Die andere Person sowie minderjährige Kinder werden unter dem Punkt «Partnerschaft und Kinder» aufgeführt. Wenn es sich bei der Partnerschaft nicht um eine Ehe oder eingetragene Partnerschaft handelt, müssen beide Personen einen separaten Antrag ausfüllen.
- Personen, die älter als 18 Jahre sind und mit ihren Eltern in einem gemeinsamen Haushalt leben, müssen einen eigenen Unterstützungsantrag ausfüllen und unterschreiben.
Damit wir Ihr Gesuch weiterbearbeiten können, bitten wir Sie, die Felder vollständig und in lateinischer Schrift auszufüllen.
Dem Antrag müssen Sie folgende Dokumente beilegen:
- Registrierungsbestätigung des Staatssekretariats für Migration (SEM) für den «Status S» oder den Entscheid über die Gewährung des «Status S» durch das SEM,
- Passkopien aller Personen, für die Unterstützung beantragt wird,
- Kopie der Bestätigung Privatunterkunft,
Sofern vorhanden, müssen Sie dem Antrag die Kopien von folgenden weiteren Dokumenten beilegen:
- Arbeitsvertrag
- Miet- oder Untermietvertrags in der Stadt Zürich
- Krankenkassenpolice, Krankenkassenprämienrechnung, Krankenkassenkarte
- Einkommensabrechnungen (Lohn, Rente etc.) der letzten sechs Monate
- Bankverbindungen Inland und Ausland, Kontoauszüge der letzten sechs Monate von inländisch- und ausländischen Konten,
- Unterlagen über Immobilienbesitzt
Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag senden Sie zusammen mit den oben genannten Dokumenten an die E-Mail-Adresse ukraine-sozialhilfe@aoz.ch mit dem Betreff «Unterstützungsantrag».
Rechte und Pflichten
Beim Bezug von finanzieller Unterstützung haben Sie sowohl Rechte als auch Pflichten. Die detaillierten Informationen entnehmen Sie bitte den Merkblättern auf Ukrainisch oder Russisch.
Das Merkblatt ist zudem Bestandteil des Unterstützungsantrags. Bitte beachten Sie, dass die deutsche Version von Ihnen und gegebenenfalls Ihrem*Ihrer Partner*in unterzeichnet eingereicht werden muss.
Wichtige Hinweise:
Falls Sie noch kein Konto bei einer schweizerischen Bank oder der Schweizer Post besitzen, können Sie den Antrag und die Beilagen ohne diese Angaben einsenden. Bitte eröffnen Sie in diesem Fall so schnell wie möglich ein Bank- oder Postkonto und senden Sie uns die Angaben (Name und Vorname Kontoinhaber*in und IBAN-Nummer) an ukraine-sozialhilfe@aoz.ch mit dem Betreff «Kontoangaben».
Sobald Ihre Kontoangaben erfasst sind, wird Ihnen die finanzielle Unterstützung in der Regel monatlich auf Ihr Konto überwiesen. Aufgrund der grossen Anzahl von Anmeldungen ist mit Verzögerungen zu rechnen. Wenn Ihre Kontoangaben nicht rechtzeitig vor dem monatlichen Zahlungslauf erfasst werden können, erhalten Sie einen Barbeleg an die von Ihnen angegebene private Wohnadresse in der Stadt Zürich. Bitte beachten Sie, dass dessen Gültigkeit befristet ist und nur innerhalb der angegebenen Frist eingelöst werden kann. Weitere Informationen zur Zahlung erhalten Sie per Post.
Häufig gestellte Fragen (FAQ Stadt Zürich)
Die aktuelle Situation wirft viele Fragen auf: Wie wird mein Grundbedarf berechnet? Was muss ich tun, wenn ich eine Arbeit finde? Wie kann ich meine Wohngemeinde wechseln? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen. Sie werden laufend ergänzt.