Das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz) kann im Rahmen der 2000-Watt-Ziele Beiträge zur Förderung von erneuerbarer Energie ausrichten. Für welche Technologien und unter welchen Voraussetzungen solche Beiträge erhältlich sind, ist in den Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über gemeinwirtschaftliche Leistungen festgehalten. Diese hat der Stadtrat in den Bereichen Photovoltaik, Wärmepumpen und bei Verbundlösungen neu geregelt, damit das ewz die entsprechenden Anlagen gezielter fördern und einen aktiven Beitrag für eine nachhaltige Energiezukunft leisten kann.
Lange Wartezeiten für Photovoltaikanlagen beim Bund
Photovoltaikanlagen werden zwar auch vom Bund mittels Einmalvergütungen unterstützt, aber wegen der grossen Nachfrage und der Deckelung der Mittel besteht dort eine lange Warteliste und eine damit verbundene Investitionsunsicherheit. Weil Photovoltaik in der Stadt Zürich ein grosses Potenzial bietet, wird das ewz solche Anlagen parallel zum Bund fördern, und zwar solange bis die Wartezeit beim Bund weniger als ein Jahr beträgt. Heute beträgt sie je nach Grösse der Anlage mindestens zweieinhalb Jahre für kleine und bis zu mehr als sechs Jahre bei grossen PV-Anlagen. Wer Förderbeiträge vom ewz erhält, darf aber keine weitere Unterstützung beim Bund oder Kanton beantragen. Neu fördert das ewz Photovoltaikanlagen bereits ab 2 Kilowatt Peak (kWp) bis 50 Megawatt Peak (MWp) Leistung, der maximale Beitrag wird jedoch von 35 auf 30 Prozent der Referenz-Investitionskosten gesenkt.
Erhöhung Beitrag Wärmepumpen
Wärmepumpenanlagen beziehungsweise -boiler erhalten derzeit einen Förderbeitrag, der auf 70 Prozent der Mehrkosten gegenüber einer konventionellen Lösung und einem Fördersatz von 35 Franken pro Tonne vermiedenes Treibhausgas beruht. Der Förderbeitrag wird auf 70 Franken verdoppelt.
Förderung von Nah- und Fernwärmeanschlüssen
Verbundlösungen tragen namhaft zur Reduktion der Treibhausgase bei, wenn lokale Energiequellen wie Luft, See- oder Grundwasser, Erdwärme oder Abwärme zum Einsatz kommen. Daher sollen neu auch Anschlüsse an Nahwärmeverbunde und an die Fernwärmeversorgung gefördert werden. Voraussetzung für Beiträge ist, dass die Realisierung neuer und die Erweiterung bestehender Verbunde im Einklang mit der kommunalen und kantonalen Energieplanung erfolgt und strenge energiepolitische Vorgaben erfüllt werden. Hier kommen die gleichen Fördersätze zur Anwendung wie bei Wärmepumpen.