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Anreize für die Elektromobilität

Medienmitteilung

Stadtrat ermöglicht finanzielle Unterstützung für Ladeinfrastruktur

Neben Photovoltaik und Wärmepumpen fördert der Stadtrat neu auch die Elektromobilität. Im Vordergrund steht der Aufbau von Ladestationen. Darüber hinaus können Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs Fördergelder für die Beschaffung von Elektrobussen beantragen.

26. Juni 2019

Das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz) kann im Rahmen der 2000-Watt-Ziele Beiträge zur Förderung von erneuerbarer Energie ausrichten. In den Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über gemeinwirtschaftliche Leistungen ist festgehalten, für welche Technologien und unter welchen Voraussetzungen solche Beiträge erhältlich sind. Bis jetzt umfasste der Erlass namentlich die Bereiche Photovoltaik und Wärmepumpen, ab Anfang Juli gehört auch die Elektromobilität dazu. Der Stadtrat hat einerseits das Erstellen von Ladestationen als förderwürdig bezeichnet und anderseits die Beschaffung von Elektrobussen für den öffentlichen Nahverkehr.

Für Haushalte und Gewerbe

Bei der Ladeinfrastruktur soll der Förderbereich öffentlich zugängliche, aber auch private Ladestationen umfassen. Von der Förderung von Ladestationen entlang der städtischen Strassen sowie auf öffentlichen Plätzen sieht der Stadtrat vorerst ab. Heute besteht noch kein eigentliches Netz von öffentlich zugänglichen Ladestellen. Indem der Stadtrat diese fördert, verbessert er die Rahmenbedingungen für die Elektromobilität in der Stadt Zürich und schafft einen Anreiz für Haushalte und Gewerbe, von fossil auf elektrisch angetriebene Fahrzeuge umzusteigen.

Förderung mit Auflagen verbunden

Sowohl für öffentlich zugängliche als auch für private Ladestationen werden nur dann Förderbeiträge entrichtet, wenn sie mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Zudem muss eine Schnittstelle für die standardisierte Kommunikation zwischen der Ladestation und einem zentralen Managementsystem vorhanden sein. Damit lässt sich das System so steuern, dass das Verteilnetz des ewz zu Spitzenzeiten nicht zusätzlich belastet wird.

Elektro- statt Dieselbusse

Von Fördergeldern sollen inskünftig auch Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs wie die Verkehrsbetriebe Zürich profitieren können. Wie bei den Ladestationen gelten die Bestimmungen sowohl für die Stadt Zürich als auch für Gemeinden des ewz-Versorgungsgebiets im Kanton Graubünden. Besonders gross ist das Potential für die Reduktion von Treibhausgasen bei den Dieselbussen. Elektrobusse sind in Beschaffung und Betrieb derzeit aber noch markant teurer als Dieselfahrzeuge. Die nun vorgesehenen Fördermittel sollen die Differenz ausgleichen und den Entscheid für Elektrobusse erleichtern.

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