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Koch-Areal: Wohnen, Arbeiten und Erholen

Medienmitteilung

Stadtrat lehnt Volksinitiative ab und präsentiert die eigenen Bauvorhaben

Die Bauträgerausschreibung für die Wohn- und Gewerbenutzung auf dem Koch-Areal ist entschieden. Der Finanzvorstand hat auf einstimmige Empfehlung des Auswahlgremiums den Zuschlag an die gemeinsame Bewerbung der Baugenossenschaften ABZ und Kraftwerk1 sowie Senn erteilt. Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat zur Umsetzung des Projekts einen Objektkredit in der Höhe von 42 Millionen Franken. Er hat die Volksinitiative «Wohnen und Leben auf dem Koch-Areal» der FDP für gültig erklärt, lehnt sie jedoch ab.

27. September 2017

Die Stadt Zürich hat 2013 das 30 000 Quadratmeter grosse Koch-Areal von der UBS AG zu einem marktüblichen Preis von 70 Millionen Franken gekauft. Bis 2023 sollen auf dem Areal rund 370 preisgünstige Wohnungen (Baufelder B und C), 16 200 Quadratmeter Gewerbefläche, davon rund 9 900 Quadratmeter im Gewerbehaus auf dem Baufeld A, und ein 13 200 Quadratmeter grosser, öffentlich zugänglicher Quartierpark entstehen.

Die Stadt Zürich hat deshalb am 1. Juni 2017 die Bauträgersuche für das Koch-Areal gestartet. Das Programm entstand in enger Zusammenarbeit mit den externen Partnern «wohnbaugenossenschaften zürich» (wbg) für den gemeinnützigen Wohnungsbau und Wüest Partner für den gewerblichen Teil. Insgesamt haben elf Unternehmen in fünf Teams ihre Projekte eingegeben. Dies ermöglichte dem Beurteilungsgremium eine echte Auswahl. Den Zuschlag für den gemeinnützigen Wohnungsbau haben die Allgemeine Baugenossenschaft Zürich (ABZ / Baufeld B) und die Bau- und Wohngenossenschaft Kraftwerk1 (Baufeld C) erhalten. Insgesamt werden rund 370 gemeinnützig vermietete Wohnungen entstehen. Die beiden Genossenschaften arbeiten nun ihre Projekte bis zum Abschluss der Vorprojektphase aus. Anschliessend werden die Baurechtsverträge dem Gemeinderat zur Genehmigung vorgelegt.

Den Zuschlag für die gewerbliche Nutzung (Baufeld A) hat die Immobilienentwicklerin Senn AG erhalten. Mit dem Gewerbehaus kann dem Strategieschwerpunkt «Werkplatz Zürich» ein merklicher Impuls verliehen werden. «Mit dem Abschluss der Bauträgersuche haben wir einen wichtigen Schritt gemacht. Wir haben nun konkrete Projekte, die wir gemeinsam mit den Siegerteams bis zur Realisierung 2023 vorantreiben werden», so Stadtrat Daniel Leupi, Vorsteher des Finanzdepartements.

Architekturwettbewerb als nächster Schritt

Als nächsten Schritt wird die Stadt Zürich zusammen mit den Siegerteams der Bauträgersuche einen Architekturwettbewerb durchführen. Der Wettbewerb soll Anfang 2018 starten und Ende 2018 abgeschlossen sein. Anschliessend sind die allfällige Erarbeitung der Sondernutzungsplanung sowie die weitere Projektierung vorgesehen, damit 2021 mit der Realisierung begonnen werden kann. 2023 sollen die Wohnungen und die Gewerbeflächen bezugsbereit und auch der Quartierpark realisiert sein. «Altstetten und Albisrieden gehören zu den Quartieren, die in den nächsten Jahren stark wachsen werden. Mit der Realisierung der Projekte auf dem Koch-Areal trägt die Stadt wesentlich dazu bei, dass die sozialen und ökologischen Qualitäten des Quartiers mit der Bevölkerung mitwachsen», betont Stadtrat André Odermatt, Vorsteher des Hochbaudepartements. Der Kauf von Arealen dieser Grössenordnung für den kommunalen Wohnungsbau oder die Abgabe im Baurecht an gemeinnützige Wohnbauträger ist eine wichtige Massnahme, um den Anteil gemeinnütziger Wohnungen in der Stadt Zürich wie von den Stimmberechtigten verlangt bis 2050 auf einen Drittel aller Mietwohnungen zu erhöhen.

Quartierpark als Treffpunkt im Quartier

Rund ein Drittel der gesamten Fläche des Koch-Areals ist für einen Quartierpark vorgesehen. Dieser kompensiert zum einen die von der neuen Schulhausanlage «Freilager» beanspruchte Erholungszone. Zum anderen deckt er einen Teil des Freiraumbedarfs des mit Grünflächen unterversorgten Quartiers ab, wie es der Regionale Richtplan vorsieht. Bestandteil des Parks soll auch die ehemalige Kohlelagerhalle sein, die die Denkmalpflegekommission der Stadt Zürich als schützenswert einstuft. «Der Park wird zu einem neuen Treffpunkt im Quartier», zeigt sich Stadtrat Filippo Leutenegger überzeugt, «der Park leistet einen entscheidenden Beitrag zur Naherholung, deshalb sind wir auch bereit, einen namhaften Betrag dafür einzusetzen». Die voraussichtliche Umzonierung in eine «Freihaltezone Park» zieht einen Abschreiber von rund 23 Millionen Franken nach sich. Die Umzonung und der Abschreiber werden Gegenstand einer separaten Vorlage sein.

Objektkredit in der Höhe von 42 Millionen Franken

Das Koch-Areal befindet sich aktuell im Finanzvermögen der Stadt Zürich, mit einem Buchwert von 70,3 Millionen Franken. Damit die Baufelder B und C für den gemeinnützigen Wohnungsbau genutzt werden können, ist die Übertragung ins Verwaltungsvermögen notwendig. Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat für die Vermögensübertragung per 1. Januar 2019 einen Objektkredit in der Höhe des aktuellen Buchwerts von 35,1 Millionen Franken. Zudem beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat einen Projektierungskredit von höchstens 6,9 Millionen Franken für die Projektierung der gemeinnützigen Wohnbauten bis zum Abschluss der Vorprojekte. Stimmt der Gemeinderat der Vermögensübertragung und dem Projektierungskredit zu, kommt die Vorlage vor die Stimmberechtigten. Die Projektkredite für das Gewerbehaus (Eventualkredit) in der Höhe von 1,8 Millionen Franken, für den Quartierpark in der Höhe von 0,8 Millionen Franken sowie die Instandsetzung der denkmalpflegerisch wertvollen ehemaligen Kohlelagerhalle in der Höhe von 0,2 Millionen Franken hat der Stadtrat in eigener Kompetenz beschlossen.

Volksinitiative «Wohnen und Leben auf dem Koch-Areal»

Der Stadtrat hat die von der FDP der Stadt Zürich am 30. Mai 2017 eingereichte Volksinitiative «Wohnen und Leben auf dem Koch-Areal» geprüft und für gültig erklärt. Die Initiative fordert, dass das Koch-Areal an einen privaten Bieter verkauft werden soll, unter anderem mit der Auflage, auf dem Grundstück Wohnraum, Gewerbeflächen, einen öffentlichen Park sowie Infrastruktur für Kinderbetreuung und Schulraum zu erstellen. «Der Stadtrat lehnt die Volksinitiative ab, da sich durch das Bieterverfahren keine preisgünstigen Wohnungen realisieren lassen. Wir werden der Stimmbevölkerung gleichzeitig unseren Planungsvorschlag unterbreiten», betont Stadtrat Leupi. Gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte des Kantons Zürich (GPR §137) muss die Gemeindeabstimmung bei einer Volksinitiative in der Form einer allgemeinen Anregung innerhalb von 18 Monaten (Ablehnung ohne Gegenvorschlag) nach Einreichung der Initiative stattfinden. Somit werden die Stimmberechtigten – das Ja des Gemeinderats vorausgesetzt – frühestens im Juni 2018 über die Volksinitiative abstimmen können. Die Genehmigung des stadträtlichen Vorschlags steht unter dem Vorbehalt, dass die Volksinitiative «Wohnen und Leben auf dem Koch-Areal» von der Gemeinde abgelehnt wird.

Deutliche Verbesserung der Lärmsituation

Der Stadtrat hat im Oktober 2016 Regeln gegen Lärm auf dem Koch-Areal verabschiedet. Seither hat sich die Situation erheblich verbessert. Im Zeitraum Januar bis Juli 2017 gab es acht Lärmklagen, die von der Polizei bestätigt wurden. Vier dieser Fälle waren ausserhalb der Nachtruhezeit. Dies hält der Stadtrat in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage (GR Nr. 2017/256) aus dem Gemeinderat fest. Verbesserungen hat der Stadtrat auch in Bezug auf die Sicherheit erreicht. Die Feuerpolizei hat den Partyraum und die Wohnbereiche geprüft. Die Besetzerinnen und Besetzer haben die angeordneten Massnahmen umgesetzt.

Der Stadtrat hält an seiner bewährten Praxis im Umgang mit besetzten Liegenschaften fest. Er duldet Besetzungen, bis eine rechtskräftige Baubewilligung vorliegt. Die Situation auf dem Koch-Areal wird regelmässig überprüft und neu beurteilt.