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Stadtrat lehnt Volksinitiative «Ein Prozent gegen globale Armut» ab

Medienmitteilung

Der Stadtrat lehnt die Volksinitiative «Ein Prozent gegen globale Armut» ab. Er erachtet in erster Linie die von den Initiantinnen und Initianten geforderte Erhöhung des Betrags als unverhältnismässig. Aktuell wären das rund 87 Millionen Franken jährlich. Der Stadtrat hat im Sinne eines indirekten Gegenvorschlags die Hauptanliegen der Initiative aufgenommen und die bestehenden Rechtsgrundlagen konkretisiert.

21. März 2018

Am 22. November 2016 wurde die Volksinitiative «Ein Prozent gegen globale Armut» eingereicht. Der Stadtrat stellte im Mai 2017 deren Gültigkeit fest und hat gleichzeitig die Erarbeitung eines Gegenvorschlags beschlossen (STRB Nr. 387/2017). Nun hat der Stadtrat beschlossen, die Initiative abzulehnen und einen indirekten Gegenvorschlag zu präsentieren.

Massive Belastung des Steuerhaushalts

Die Entwicklungshilfe ist der Stadt Zürich ein wichtiges Anliegen. Seit vielen Jahren unterstützt sie Schweizer Hilfswerke mit einem namhaften Betrag. Der Stadtrat erachtet die von den Initiantinnen und Initianten geforderte Erhöhung der Beiträge zugunsten von hochwirksamen Hilfswerken der Internationalen Zusammenarbeit auf ein Prozent des Budgets der Stadt Zürich als unverhältnismässig hoch. Würde die Volksinitiative angenommen, entspräche dies aktuell einem Betrag von rund 87 Millionen Franken. Ein solcher Betrag würde zu einer massiven Belastung des Steuerhaushalts führen. Ein Anheben der Beitragshöhe würde auch einen personellen Mehrbedarf nach sich ziehen.

Hinzu kommt, dass die Initiative stark auf randomisiert-kontrollierte Studien (Randomised Control Trials, sog. RCT-Methode) und auf hochwirksame Hilfswerke fokussiert. Dies widerspricht der langjährigen städtischen Praxis im Bereich der Entwicklungshilfe. Die wenigsten Schweizer Hilfswerke wenden die RCT-Methode zur Wirkungskontrolle an. Hingegen erfüllen vor allem amerikanische Hilfswerke die von den Initiantinnen und Initianten geforderten Kriterien. Die Stadt unterstützt in erster Linie Projekte, die nebst der Nachhaltigkeit auch einen Multiplikationseffekt erzielen, eine systemische Wirkung aufweisen sowie die Eigenkompetenzen der Begünstigten stärken und fördern. Die Stadt verlangt von den Hilfswerken bereits heute den Nachweis des ZEWO-Gütesiegels.

Indirekter Gegenvorschlag

Die geltenden Rechtsgrundlagen (Gemeindebeschluss betreffend Entwicklungshilfe im In- und Ausland, Richtlinien über die Entwicklungshilfe) lassen dem Stadtrat den nötigen Ermessensspielraum, um die finanziellen Mittel im Bereich der Entwicklungshilfe gezielt und wirksam einzusetzen. Deshalb erachtet es der Stadtrat als zielführender, im Sinne eines indirekten Gegenvorschlags einen neuen Erlass zu beschliessen, der die Hauptanliegen der Initiative aufnimmt.

Nach geltenden Rechtsgrundlagen darf der jährliche Gesamtkredit für die Entwicklungshilfe ein Steuerprozent nicht übersteigen. Dieser Betrag beläuft sich aktuell auf rund 17 Millionen Franken. Das neue Reglement konkretisiert die Vorgaben und das Vorgehen zur Unterstützung von Projekten und beinhaltet auch einen Richtwert für die Kreditbudgetierung innerhalb dieses Rahmens.

Ergänzend werden Kriterienkatalog und Merkblätter ausgearbeitet, die zur Erhöhung der Transparenz periodisch an die neusten Vorgaben und Erkenntnisse angepasst und auf der städtischen Webseite aufgeschaltet werden. Die aktuellen Entwicklungen aus der wissenschaftlichen Forschung und Praxis der DEZA, des NADEL – Zentrum für Entwicklung und Zusammenarbeit der ETH – und weiterer Hochschulen werden miteinbezogen. Die Stadt strebt das Label «Fair Trade Town» an. Nebst der Entwicklungshilfe unterstützt die Stadt auch Projekte im Rahmen der humanitären Hilfe. Diese Nothilfe in Katastrophenfällen stellt eine Soforthilfe an Einzelpersonen dar. Die ordentlich budgetierten Beträge sollen erhöht werden.

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