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Liegenschaft in Mettmenstetten soll verkauft werden

Medienmitteilung

Stadtrat beantragt Genehmigung des Kaufvertrags

Die städtische Liegenschaft «Hägi» in Mettmenstetten soll zusammen mit angrenzendem Landwirtschaftsland für insgesamt 1,41 Millionen Franken verkauft werden, wovon 1,367 Millionen Franken auf die Liegenschaft mit Wohnhaus, Scheune und Waschhaus entfallen. Für die Genehmigung des Vertrags ist der Gemeinderat zuständig.

9. Mai 2018

Die Liegenschaft «Hägi» im Ortsteil Mettmenstetten-Rossau war Teil des «Werk- und Wohnhauses zur Weid», einer Institution, die Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten für suchtkranke und psychisch beeinträchtige Menschen anbietet. Als diese in eine Stiftung überführt und aus der Stadtverwaltung ausgegliedert wurde, blieb die Liegenschaft im Eigentum der Stadt, weil die Stiftung sie als nicht mehr betriebsnotwendig erachtete. Gemäss dem Gemeinderatsbeschluss zur Ausgliederung (GR Nr. 2012/385) sollte sie zum Verkauf ausgeschrieben werden.

Benannt ist die Liegenschaft nach ihrem Erbauer und ersten Besitzer, dem Zimmermann Johannes Hägi. Dieser erstellte 1842 ein zweigeschossiges Wohnhaus mit sechs Zimmern, 1884 wurde es um eine Scheune und ein Waschhaus erweitert. Das Wohnhaus ist ein Schutzobjekt, das im Äusseren erhalten werden muss, die Scheune steht seit 1988 unter Denkmalschutz.

Im Herbst 2017 schrieb die Liegenschaftenverwaltung die Liegenschaft samt 5673 m2 angrenzendem Landwirtschaftsland zum Verkauf aus und führte ein zweistufiges Bieterverfahren durch. In der zweiten Runde gingen sechs verbindliche Angebote zwischen 0,995 und 1,41 Millionen Franken ein. Den Zuschlag erhielt ein Ehepaar mit drei schulpflichtigen Kindern, das das Höchstgebot unterbreitet hatte. Neben dem gebotenen Kaufpreis wurde beim Entscheid mitberücksichtigt, dass die Familie die Liegenschaft längerfristig mit einer guten Belegung (fünf Personen) bewohnen wird. Zudem hält sie bereits heute Ponys, Lamas, Alpakas, Hühner und Kaninchen und bietet somit Gewähr, dass Scheune und Landwirtschaftsparzellen weiterhin bestimmungsgemäss genutzt werden.

Am Bieterverfahren hatte sich auch die heutige Mieterschaft beteiligt, und zwar mit einem Kaufangebot in der Höhe von 1,15 Millionen Franken. Aus den oben erwähnten Gründen (Preis, Belegung, Nutzung) ging der Zuschlag an eine andere Bieterpartei. Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, der für Liegenschaftenverkäufe mit einem Verkehrswert ab 1 Million Franken zuständig ist, den entsprechenden Vertrag zu genehmigen.

 

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