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Fassade der Überbauung Hardau II soll instand gesetzt werden

Medienmitteilung

Die Fassaden der in den Siebzigerjahren erstellten Überbauung Hardau II in Zürich Aussersihl müssen instand gesetzt werden. Damit ein Planerwahlverfahren durchgeführt und ein Projekt ausgearbeitet werden kann, hat der Stadtrat einen Projektierungskredit von 3,73 Millionen Franken bewilligt.

18. Dezember 2019

Zur Überbauung Hardau II gehören vier Wohnhochhäuser und zwei viergeschossige Wohnhauszeilen mit insgesamt 573 Wohnungen sowie ein Gewerbepavillon, ein auf zwei Häuser verteiltes Alterszentrum und eine Alterssiedlung der städtischen Stiftung Alterswohnungen (SAW). Erbaut wurde das Gebäudeensemble des Architekten Max P. Kollbrunner zwischen 1976 und 1979. Es ist im Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte von kommunaler Bedeutung eingetragen. Auf dem knapp 33 000 m2 grossen Areal an der Bullinger- und der Norastrasse leben heute rund 1350 Personen.

Die Fassaden, die aus vorfabrizierten Betonelementen bestehen, wurden alle zehn Jahre auf Schäden kontrolliert. 2014 zeigte sich, dass sämtliche Fassadenelemente und Kittfugen ersetzt werden müssen. Dies, weil die Fugen altersbedingt nicht mehr vor dem Eindringen von Regenwasser schützen und weil es zu Abplatzungen der äussersten Betonschicht der Fassadenelemente gekommen ist. 2017 wurden aus Sicherheitsgründen Sofortmassnahmen durchgeführt. Nun sollen die Fassaden der Hoch- und Flachbauten auf dem Hardau-II-Areal komplett instand gesetzt werden. Für die Ausschreibung des Bauvorhabens, die Auswahl des Planungsteams und die Ausarbeitung des Projekts hat der Stadtrat einen Projektierungskredit von 3,73 Millionen Franken bewilligt; es handelt sich um gebundene Ausgaben. Für das gesamte Bauvorhaben wird mit Kosten von rund 40 Millionen Franken gerechnet.

Zusätzlich zur Instandsetzung der Fassaden aller Gebäude sind unter anderem folgende Massnahmen geplant: In den Hochhäusern, den Wohnhauszeilen und in der SAW-Siedlung werden die Fenster und Rollladen sowie die Balkonmarkisen ersetzt. Die neuen Fenster verfügen über schalldämmende Lüftungselemente. Die Flachdächer des Alterszentrums Bullinger-Hardau und des Gewerbepavillons werden instand gesetzt. 

Während der Arbeiten können die Gebäude der Hardau-II-Überbauung weiterhin bewohnt und genutzt werden – mit Ausnahme der SAW-Siedlung. Deren Totalsanierung findet in Etappen statt, einzelne Gebäudeteile sind zeitweise nicht bewohnbar. Den Mieterinnen und Mietern wird vorübergehend Wohnraum in anderen Siedlungen der Stiftung angeboten.

Falls die Bauarbeiten wie vorgesehen Anfang 2023 beginnen, können sie im Sommer 2026 abgeschlossen werden. Liegenschaften Stadt Zürich, Immobilien Stadt Zürich und die SAW werden die Mieterinnen und Mieter rechtzeitig vor dem Baubeginn über die bevorstehende Fassadensanierung informieren.

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