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Liegenschaft in Mettmenstetten soll an Mieterschaft verkauft werden

Medienmitteilung

Stadtrat beantragt Genehmigung von Kaufvertrag und Einnahmenausfall

Die städtische Liegenschaft «Hägi» in Mettmenstetten soll samt angrenzendem Landwirtschaftsland für 1,15 Millionen Franken an die heutige Mieterschaft verkauft werden. Diese darf während 20 Jahren keinen höheren Preis verlangen, wenn sie die Liegenschaft verkaufen will. Zudem erhält die Stadt während dieser Zeit ein Vorkaufsrecht. Weil der Preis unter dem Verkehrswert liegt, soll der Gemeinderat zudem eine Schenkung von 260 000 Franken bewilligen.

10. Juli 2019

Im Frühling 2018 beantragte der Stadtrat dem Gemeinderat erstmals den Verkauf der Liegenschaft «Hägi» im Ortsteil Mettmenstetten Rossau. Nach einer öffentlichen Ausschreibung hatte ein Ehepaar mit drei schulpflichtigen Kindern den Zuschlag erhalten. Es hatte mit 1,41 Millionen Franken für die 2414 m2 grosse Liegenschaft (plus 5673 m2 angrenzendes Landwirtschaftsland) das Höchstgebot unterbreitet. Neben dem gebotenen Kaufpreis berücksichtigte der Stadtrat beim Entscheid mit, dass die Familie die Liegenschaft längerfristig mit einer guten Belegung bewohnen würde.

Gegen diesen Entscheid wehrten sich Kreise im Umfeld der heutigen Mieterschaft, die im Rahmen der Ausschreibung 1,15 Millionen Franken geboten hatte. Verschiedene Medien thematisierten in der Folge das Geschäft. Im September 2018 wies der Gemeinderat den Antrag des Stadtrats zurück mit der Auflage, «Hägi» an die heutige Mieterschaft zu verkaufen – und zwar zum Preis den diese offeriert hatte. Ihr seien zudem zwei Auflagen zu machen: Sie dürfe die Liegenschaft während 20 Jahren nicht zu einem höheren Preis verkaufen, als sie selber bezahle, und der Stadt sei während dieser Zeit ein Vorkaufsrecht einzuräumen. Eine entsprechende Weisung legt der Stadtrat nun dem Gemeinderat vor.

Damit liegt der Verkaufspreis 260 000 Franken unter dem Verkehrswert der Liegenschaft von 1,41 Millionen Franken. Gemäss Gemeindegesetz muss die öffentliche Hand Vermögenswerte grundsätzlich zum Verkehrswert an Dritte verkaufen, doch kann der Preis tiefer angesetzt werden, «wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse vorliegt». Das kantonale Gemeindeamt hielt auf Anfrage der Stadt fest, es sei das Parlament (also der Gemeinderat), das entscheiden müsse, ob hier ein solches überwiegendes öffentliches Interesse bestehe. Falls es dies bejaht, muss es zusätzlich zum Kaufvertrag einen Einnahmenausfall bewilligen – bei der Differenz von 260 000 Franken zwischen Verkehrswert und Verkaufspreis handelt es sich gemäss Gemeindeordnung um eine Schenkung.

Die Liegenschaft in Mettmenstetten war ursprünglich Teil des «Werk- und Wohnhauses zur Weid», einer Institution, die Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten für suchtkranke und psychisch beeinträchtigte Menschen anbietet. Als diese 2012 in eine Stiftung überführt und aus der Stadtverwaltung ausgegliedert wurde, blieb die Liegenschaft im Eigentum der Stadt, weil die Stiftung sie nicht mehr als betriebsnotwendig erachtete. 

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