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Stadtrat will Liegenschaften ins Finanzvermögen eigenständig erwerben

Medienmitteilung

Der Stadtrat beabsichtigt, die Gemeindeordnung dahingehend zu ändern, dass er Liegenschaften ins Finanzvermögen abschliessend in eigener Kompetenz erwerben kann. Damit soll ein Vorstoss des Gemeinderats umgesetzt und die Rechtssicherheit gewährleistet werden.

8. Mai 2019

Die Bestimmungen in der Gemeindeordnung zu den Finanzkompetenzen setzen dem Stadtrat für den ordentlichen Kauf von Liegenschaften und Grundstücken betragsmässig seit je enge Grenzen. Heute ist der Gemeinderat ab zwei Millionen Franken sowohl für den Erwerb ins Finanz- wie ins Verwaltungsvermögen zuständig. Nur bei zeitlicher und sachlicher Dringlichkeit bewilligt der Stadtrat Anlagegeschäfte in unbeschränkter Höhe. Zuletzt hatte das Verwaltungsgericht Zürich im Zusammenhang mit dem Kauf der Liegenschaften Neufrankengasse 6 und 14 die bisherige Praxis in Frage gestellt.

Eine Motion der SP-, Grüne- und AL-Fraktion fordert eine Änderung der Gemeindeordnung zwecks «Kompetenzübertragung von Grundstücks- und Liegenschaftskäufen zur Erfüllung kommunaler Aufgaben an den Stadtrat». Um den parlamentarischen Vorstoss bestmöglich umzusetzen und um zeitgemässe Rechtsgrundlagen zu schaffen, soll neu die kantonale Regelung zur Anwendung kommen. Gleich wie der Regierungsrat wäre der Stadtrat für sämtliche Käufe von Finanzliegenschaften zuständig. Mit der Übertragung der Kompetenzen auf den Stadtrat erhält die Stadt auf dem Immobilienmarkt gleich lange Spiesse wie die übrigen Akteure. Keine Änderungen sollen die Ausgabenkompetenzen für Käufe, beziehungsweise Übertragungen ins Verwaltungsvermögen erfahren.

Die vom Stadtrat vorgeschlagene Lösung erfordert eine Teilrevision der Gemeindeordnung (Art. 41 lit. M). Sie muss den Stimmberechtigten zur Abstimmung vorgelegt werden.

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