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Stadtrat verabschiedet Richtlinien zum Beteiligungsmanagement

Medienmitteilung

Mit den neuen Richtlinien zum städtischen Beteiligungsmanagement (Public Corporate Governance) bezweckt der Stadtrat eine systematische und transparente Steuerung und Aufsicht der städtischen Beteiligungen.

13. November 2019

Der Stadtrat hat die zunehmende Bedeutung der Steuerung und Aufsicht der Beteiligungen zum Anlass genommen, seine Kriterien und Vorgaben für das Beteiligungsmanagement zu vereinheitlichen. Die Richtlinien treten am 1. Dezember 2019 in Kraft und werden schrittweise umgesetzt. Zunächst werden die generelle Beteiligungsstrategie des Stadtrats sowie die Eigentümerstrategien der bedeutendsten Beteiligungen ausgearbeitet.

Die Stadt Zürich verfügt über rund 180 Mehrheits- und Minderheitsbeteiligungen bei rechtlich selbständigen Dritten, die öffentliche Aufgaben oder Aufgaben im Interesse der Öffentlichkeit wahrnehmen. Dazu zählen grössere Gesellschaften, beispielsweise Flughafen Zürich AG, Energie 360° AG und Hallenstadion Zürich AG, sowie kleinere Gesellschaften wie Dolderkunsteisbahn AG und Forchbahn AG. Zudem ist die Stadt an zahlreichen Stiftungen und Genossenschaften finanziell beteiligt.

Die neuen Richtlinien sind für die gesamte Verwaltung verbindlich. Sie sollen dazu beitragen, wichtige durch Dritte wahrgenommene Aufgaben im Interesse der Stadt zu erfüllen, Risikoexpositionen von Beteiligungen zu optimieren und das Beteiligungsmanagement zu standardisieren sowie transparenter zu machen. Die Richtlinien erfüllen zudem ein Postulat des Gemeinderats (GR Nr. 2017/51).

Verantwortlich für die einzelnen Beteiligungen ist der Stadtrat. Auf Basis seiner Beteiligungsstrategie legt er mittels Eigentümerstrategien Ziele und Erwartungen an die einzelnen Beteiligungen fest und kann damit auch politische Akzente setzen. Die Vorgaben sollen, insbesondere bei Mehrheitsbeteiligungen, in die Unternehmensstrategien der Institutionen einfliessen. In deren strategischen Leitungsorganen können Vertretungen der Stadt vor allem dann Einsitz nehmen, wenn ein bedeutendes öffentliches Interesse besteht. Der Stadtrat informiert jährlich den Gemeinderat.

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