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Stadt neu alleinige Eigentümerin von drei Liegenschaften im Kreis 1

Medienmitteilung

Die Stadt ist zur Hälfte Miteigentümerin der drei Liegenschaften Sihlstrasse 99 sowie Selnaustrasse 29a und 31. Nun verkauft die private Miteigentümerin ihre Anteile, was es der Stadt ermöglicht, ihr gesetzliches Vorkaufsrecht auszuüben: Der Stadtrat hat per Dringlichkeitskauf diese Anteile für 5,5 Millionen Franken erworben. Damit kann städtisches Grundeigentum an der Sihlporte arrondiert worden.

8. April 2020

Seit 1980 ist die Stadt zu 50 Prozent Miteigentümerin der drei Liegenschaften Sihlstrasse 99, Selnaustrasse 29a und Selnaustrasse 31. Sie wollte damals unter anderem verhindern, dass Private an der Ecke Sihl-/Selnaustrasse Neubauten erstellen. Die andere Hälfte der Anteile befindet sich im Eigentum einer Privatperson.

Nun hat die Miteigentümerin ihre Anteile an einen privaten Immobilienentwickler verkauft, was es der Stadt ermöglicht, ihr gesetzliches Vorkaufsrecht auszuüben. Der Kaufpreis beläuft sich auf 5,5 Millionen Franken. Das Vorkaufsrecht muss innert dreier Monate ausgeübt werden, gerechnet ab dem Datum, ab dem die Stadt vom Verkauf der Anteile erfahren hat. Die Frist läuft bis zum 13. Mai 2020.

Der Stadtrat hat die Anteile in eigener Kompetenz ins Finanzvermögen erworben, obwohl der Preis über der Grenze von 2 Millionen Franken liegt, bis zu der er grundsätzlich für Liegenschaftenkäufe zuständig ist. Er tat dies per Dringlichkeitskauf, gestützt auf eine Bestimmung in der Gemeindeordnung, die es ihm erlaubt, auch Liegenschaften mit einem Verkehrswert von über 2 Millionen Franken zu erwerben, wenn das Geschäft keinen Aufschub duldet. Solche Käufe setzen eine zeitliche und sachliche Dringlichkeit voraus. Zeitlich ist der Kauf dringlich wegen der Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechts, sachlich, weil die Stadt bereits Miteigentümerin der drei Liegenschaften ist und weil sich zudem die angrenzenden Liegenschaften Selnaustrasse 25, 25a und 27 in ihrem Eigentum befinden. Mit dem Kauf kann die Stadt einerseits ihren Grundbesitz an der Sihlporte arrondieren, andererseits ist sie künftig alleine zuständig für die Bewirtschaftung der Gebäude und für Entscheide über Instandsetzungen oder Investitionen; langwierige Absprachen unter Miteigentümerinnen mit möglicherweise unterschiedlichen Interessen erübrigen sich damit. Ausserdem eignet sich das Areal für die Förderung von preisgünstigen Wohnungen und Gewerberäumen. Der Finanzvorstand hat die Rechnungsprüfungskommission des Gemeinderats über das Geschäft informiert.

Mit dem Kauf der Anteile wird die Stadt alleinige Eigentümerin von drei Liegenschaften mit insgesamt sieben Wohnungen sowie Büroräumlichkeiten und einen Gastronomiebetrieb. Die bestehenden Mietverhältnisse werden übernommen.

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