Global Navigation

Wirtschaftliche Unterstützung: Vermeidung von Liquiditätsengpässen

Medienmitteilung

Der Stadtrat hat letzte Woche entscheiden, zu Bund und Kanton subsidiäre wirtschaftliche Unterstützungsleistungen zu prüfen und in die Wege zu leiten. Er hat nun weitere Massnahmen beschlossen: Die Stadt wird Lieferantenrechnungen so rasch als möglich bezahlen und die Zahlungsfrist für Gebühren auf 120 Tage verlängern. Gewerbemietende der Stadt Zürich können Mietzinsreduktionen beantragen.*

26. März 2020

Der Stadtrat schliesst sich den Empfehlungen von Bund und Kanton an, um die Liquiditätslage der von der Pandemie betroffenen natürlichen und juristischen Personen zu verbessern. Die Stadt wird Lieferantenrechnungen so rasch als möglich prüfen und bezahlen. Auch die der Stadtverwaltung angeschlossenen Betriebe sollen diese Massnahmen unter Berücksichtigung ihrer spezifischen Situation anwenden. Zudem hat der Stadtrat festgelegt, dass er die Zahlungsfrist für Gebühren auf 120 Tage verlängert*. Ausgenommen sind Bussen und Mietzinsen für städtische Wohnungen. In begründeten Härtefällen sucht die Stadt zudem in jedem Fall eine Lösung für eine spätere oder in Raten aufgeteilte Bezahlung.

Mietzinsreduktion bei Mietenden von Gewerbeliegenschaften der Stadt Zürich

Der Stadtrat ist gewillt, subsidiär, punktuell und pragmatisch Hilfe zu leisten (vgl. Medienmitteilung des Stadtrats vom 19. März 2020). Als Vermieterin will die Stadt Zürich Gastro- und Gewerbebetriebe bei der Bewältigung der herausfordernden Situation aufgrund der Coronavirus-Krise unterstützen. Sie gewährt ihren Gewerbemietenden, deren Mietobjekt direkt von einem behördlichen Nutzungsverbot betroffen ist, eine Mietzinsreduktion. Die Reduktion wird auf Gesuch hin gewährt. Der Umfang richtet sich nach dem Ausmass der vom Verbot betroffenen Teile des Mietobjekts. Die Regelung gilt vorerst für den Monat April. Die Fortsetzung hängt von der weiteren Entwicklung rund um die Coronavirus-Pandemie ab. Bereits letzte Woche hat die Stadt kommuniziert, dass sie Gastro- und Gewerbemietenden einen Aufschub der Zahlungsfristen für die Mieten der Monate April, Mai und Juni gewährt, und dass höhere Umsatz-Akonto-Zahlungen ausgesetzt werden können, um Liquiditätsengpässe zu lindern.
 

*Anpassung: «und Steuern» in Lead und Text gestrichen, 26. März 2020, 16 Uhr

Weitere Informationen