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Unzulässige Vermietung einer Stadtwohnung über booking.com

Medienmitteilung

Der Mieter einer städtischen Wohnung hat diese über die Plattform booking.com zur Vermietung ausgeschrieben. Das Mietreglement verbietet solche Vermietungen, dem Mieter droht im Wiederholungsfall die Kündigung.

3. September 2021

Liegenschaften Stadt Zürich wurde am Freitagnachmittag, 3. September 2021, telefonisch durch einen Dritten informiert, dass der Mieter einer städtischen Wohnung in der Wohnsiedlung Hornbach diese über die Plattform booking.com zur Vermietung ausgeschrieben habe. Gemäss dem «Reglement über die Vermietung von städtischen Wohnungen» sind solche Untervermietungen nicht erlaubt: «Wiederholte kurzzeitige Untervermietungen eines Teils oder der ganzen Wohnung über Vermietungsplattformen oder andere Organisationsformen sind unzulässig» (Mietreglement Art. 21). Der Mietvertrag des Mieters nimmt inhaltlich Bezug auf die Bestimmung des Mietreglements.

Liegenschaften Stadt Zürich stellt dem Mieter eine schriftliche Abmahnung zu und weist ihn darauf hin, dass im Wiederholungsfall die Kündigung droht. 

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