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Wohnraumfonds: Mehr Optionen für preisgünstige Wohnungen

Medienmitteilung

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat zuhanden der Stimmberechtigten die Schaffung eines städtischen Wohnraumfonds, dem insgesamt 300 Millionen Franken zur Verfügung stehen sollen. Mit dem neuen Instrument soll die Bereitstellung von preisgünstigen Mietwohnungen erleichtert werden.

18. März 2022

Gemeinden können gemäss kantonalem Recht (Gesetz über die Wohnbau- und Wohneigentumsförderung, § 14a) eigene Fonds zur Bereitstellung von preisgünstigen Mietwohnungen schaffen. Mit der Errichtung eines städtischen Wohnraumfonds nutzt der Stadtrat diese Möglichkeit und schafft damit ein neues Förderinstrument. Mit dem Wohnraumfonds kann die Stadt Beiträge an den Erwerb von Wohnbaugrundstücken und Wohnliegenschaften, sowie an den Bau und die Erneuerung von Mietwohnungen durch gemeinnützige Wohnbauträgerschaften ausrichten. Damit will der Stadtrat die anspruchsvolle Bereitstellung von preisgünstigen und für breite Bevölkerungsschichten zahlbaren Mietwohnungen erleichtern. Das Förderinstrument steht allen öffentlichen und privaten gemeinnützigen Wohnbauträgerschaften offen, die als juristische Personen organisiert sind.

Fondsmittel in der Höhe bis 300 Millionen Franken

Dem Wohnraumfonds sollen insgesamt 300 Millionen Franken zur Verfügung stehen. Dafür beantragt der Stadtrat zuhanden von Gemeinderat und Gemeinde einen Objektkredit zur Anfangsdotation im Umfang von 100 Millionen Franken sowie einen Rahmenkredit für die weitere Alimentierung im Umfang von 200 Millionen Franken. «Damit das neue Förderinstrument seinen Beitrag leisten kann, ist es zentral, dass die Beiträge zeitgerecht gesprochen werden können», betont Stadtrat Daniel Leupi, Vorsteher des Finanzdepartements. «Das bedingt eine ausreichende Alimentierung des Fonds. Mit den beantragten Geldern verfügen wir über den notwendigen Spielraum.»

Der städtische Wohnraumfonds soll zudem in der Gemeindeordnung verankert werden, was ebenfalls die Zustimmung der Stimmbevölkerung bedingt. Mit der Schaffung des städtischen Wohnraumfonds sollen zugleich entsprechende Vorstösse aus dem Parlament (Motion GR 2017/104, Postulate GR 2018/288 und GR 2018/432) abgeschrieben werden. Diese hatten die Schaffung und Alimentierung eines städtischen Wohnraumfonds verlangt.

Mehr Optionen für den Ausbau gemeinnütziger Wohnungen schaffen

Der Weg zur Erreichung des Drittelziels – bis ins Jahr 2050 soll der Anteil gemeinnütziger Wohnungen in der Stadt einen Drittel der Mietwohnungen betragen – ist herausfordernd. Die Kombination aus hoher Wohnungsnachfrage, durch die wachsende Stadt, die international sehr tiefen Zinsen und Boden als nicht vermehrbarem Gut führt zu einem sehr hohen und nach wie vor steigenden Immobilienpreisniveau in Zürich. Aufgrund dieser Dynamik erfordert es in den kommenden Jahren bereits grosse Anstrengungen seitens der Stadt, der stätischen Stiftungen und der privaten gemeinnützigen Wohnbauträgerschaften, den relativen Anteil an gemeinnützigen Wohnungen zu halten. Per Ende 2019 betrug der Anteil gemeinnütziger Wohnungen im engeren Sinne 26,4 Prozent (Medienmitteilung 16. September 2020). «Der städtische Wohnraumfonds kann zusätzliche Unterstützung leisten, indem er gemeinnützige Wohnbauträgerschaften beim Erwerb von Baugrundstücken und Wohnliegenschaften unter bestimmten Bedingungen mit Beiträgen unterstützt und sich an bestimmten Zusatzkosten bei sozialverträglicher Verdichtung oder besonderen ökologischen Massnahmen beteiligt. Dadurch schaffen wir für gemeinnützige Wohnbauträgerschaften in einem sehr anspruchsvollen Umfeld mehr Optionen zum Ausbau ihres Bestandes», ist Stadtrat Daniel Leupi überzeugt.

Das neue Instrument operiert ausschliesslich mit Beiträgen und ist eine sinnvolle Ergänzung der bestehenden finanziellen Förderinstrumente. Die Möglichkeit für Darlehen besteht bereits und kann auch weiterhin genutzt werden. Die bisherigen Abschreibungsbeiträge an die Stiftung zur Erhaltung von preisgünstigen Wohn- und Gewerberäumen der Stadt Zürich (Stiftung PWG) können separat fortgeführt oder in den neuen Wohnraumfonds integriert werden. 

Nicht in den Anwendungsbereich fällt hingegen die Ausrichtung von Darlehen und Beiträgen zur gezielten Subventionierung von Wohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen und Vermögen. Dafür soll im Rahmen einer der nächsten Wohnbauaktionsvorlagen ein eigener Fonds geschaffen werden.

«Programm Wohnen»: Weitere Massnahmen wie Vorkaufsrecht prüfen

Die Stadt Zürich fördert mit verschiedenen Instrumenten im Rahmen des «Programms Wohnen» und der Strategieschwerpunkte 2018-2022 (Medienmitteilung 8. Dezember 2021) den gemeinnützigen Wohnungsbau. Der neue städtische Wohnraumfonds ist Teil dieser Strategie. Der Stadtrat prüft aktuell weitere, ergänzende Instrumente zur besseren Erreichung des Drittelsziels. Dazu gehören etwa Vorkaufsrechte oder Aktionen für vermehrte Verkäufe an gemeinnützige Wohnbauträgerschaften. Diese befinden sich im Rahmen des aktuellen wohnpolitischen Strategie-Schwerpunkts in detaillierter Evaluation. «Wir setzen uns für ein Vorkaufsrecht auf allen Ebenen ein. Ein solches gibt den Gemeinden weitere Möglichkeiten, Areale oder Flächen für den Wohnungsbau und die eigene Infrastruktur zu sichern», so Stadtrat Daniel Leupi.

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