Organisation
Organisationsreglement des Finanzdepartements
Nach neuem Gemeindegesetz (GG, LS 131.1) können Aufgaben an Angestellte zur selbstständigen Erledigung übertragen werden. Diese Aufgabenübertragung erfordert einen Erlass, in welchem die Aufgaben und Entscheidbefugnisse übertragen werden.
Das Organisationsreglement des Finanzdepartements (OrgR FD, AS 172.310) regelt die Organisation des Departements und die Übertragung von Aufgaben. Die Anhänge zu den Organisationseinheiten bezeichnen funktionsgenau die Angestellten, denen Aufgaben und Befugnisse übertragen sind.
Das Reglement und die Anhänge werden durch die Departementsvorsteherin / den Departementsvorsteher erlassen.
Dem Finanzdepartement sind administrativ zugeordnet: