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Cannabisregulierung: Neues Gesuch in Prüfung

Medienmitteilung

Nach der Ablehnung der Berner Cannabisstudie durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) prüfen die Städte Bern, Biel, Luzern und Zürich die Einreichung von neuen Gesuchen beim BAG. Sie unterstützen zudem die schnellstmögliche Verankerung eines «Experimentierartikels» im Betäubungsmittelgesetz.

12. Dezember 2017

Die politische Debatte um den Umgang mit Cannabis ist wichtig und dringend. Es braucht Forschungsgrundlagen, welche die politische Diskussion versachlichen und wissenschaftlich unterlegen. Nach der überraschenden Ablehnung des Forschungsgesuchs der Universität Bern durch das BAG Mitte November überprüfen die Städte die Einreichung neuer Studiengesuche, welche im Rahmen des geltenden Betäubungsmittelgesetzes möglich sind.

Für die Städte ist nachvollziehbar, dass die Universität den Entscheid des BAG nicht anficht und damit auf ein mehrjähriges Beschwerdeverfahren am Bundesverwaltungsgericht verzichtet. Der Verzicht auf eine Anfechtung ist auch deshalb verständlich, weil das BAG bereits verlauten liess, dass durch eine Beschwerde die Arbeiten auf Seiten des BAG hinsichtlich der Schaffung gesetzlicher Grundlagen für Cannabisforschungsprojekte für eine Cannabisregulierung bis zum Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts blockiert würden. Nebst der Prüfung von neuen Studiengesuchen unterstützen die Städte deshalb die Schaffung eines «Experimentierartikels» im Betäubungsmittelgesetz. Der Experimentierartikel wurde vom BAG in seinem Entscheid als notwendige Voraussetzung für wissenschaftliche Studien vorgeschlagen. Die Städte werden alles daransetzen, damit der politische Prozess zur Schaffung eines solchen Experimentierartikels beschleunigt werden kann. 

 

(Gemeinsame Medienmitteilung der Städte Zürich, Bern, Biel und Luzern)