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Stadt Zürich begrüsst Schaffung eines Experimentierartikels

Medienmitteilung

Die Stadt Zürich begrüsst den Entwurf einer neuen gesetzlichen Grundlage und der dazugehörenden Verordnung zum Experimentierartikel im Betäubungsmittelgesetz. In der Vernehmlassungsantwort nimmt sie Stellung zum Entwurf und regt Anpassungen im neuen Gesetzesartikel an.

26. Oktober 2018

Die Stadt Zürich begrüsst die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage und der dazugehörenden Verordnung zur Durchführung von wissenschaftlichen Pilotversuchen mit Cannabis. Die politische Debatte um den Umgang mit Cannabis ist wichtig und dringend. Dafür braucht es Forschungsgrundlagen, welche die politische Diskussion versachlichen und wissenschaftlich unterlegen. Dies ermöglicht die vorgeschlagene Gesetzesänderung.

Der Bundesrat hat am 4. Juli 2018 das Vernehmlassungsverfahren für die Schaffung eines Experimentierartikels im Betäubungsmittelgesetz eröffnet. Der Stadt Zürich ist es ein Anliegen, dass der neue Gesetzesartikel realitätsnahe, repräsentative und aussagekräftige Forschungsprojekte ermöglicht. Sie regt deshalb verschiedene Anpassungen im neuen Gesetzesartikel an. So soll die regulierte Abgabe von Cannabis nur über Verkaufsstellen möglich sein, die über geschultes Personal verfügen und eine sichere Lagerung garantieren, wie beispielsweise Apotheken. Zudem soll durch eine besondere Kennzeichnung und Versiegelung der Verpackungen einer möglichen Gefahr von illegalem Handel entgegengewirkt werden. Hinsichtlich des Teilnehmerkreises empfiehlt die Stadt Zürich weniger restriktive Zulassungsbedingungen. Die Einnahme von Psychopharmaka als alleiniger Ausschlussgrund zum Beispiel schränkt den Kreis möglicher Studienteilnehmenden zu sehr ein. Es sollen nur Personen von der Projektteilnahme ausgeschlossen werden, die an einer ärztlich diagnostizierten Krankheit leiden und auf die sich der Konsum von Cannabis negativ auswirken könnte.

Weiterführung der städtischen Cannabis-Projekte

Die geplanten städtischen Cannabis-Projekte werden voraussichtlich nicht vor Mitte 2020 beginnen. Wird der neue Gesetzesartikel angenommen, müssen die Universitäten Bern und Zürich zuerst die entsprechenden Bewilligungen der kantonalen Ethikkommissionen einholen, sowie einen neuen Antrag beim Bundesamt für Gesundheit einreichen. Zudem muss die Finanzierung der Studienprogramme sichergestellt werden.

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