Schulen und Betreuung
Neue Regelungen ab 25. Januar 2021
Das Volksschulamt des Kantons Zürich hat in seinem «Leitungszirkular Update 36» die Schutzmassnahmen für die Volksschule angepasst. Sie gelten ab Montag, 25. Januar 2021.
Neue Schutzmassnahmen
- Die Maskenpflicht wird für Schülerinnen und Schüler auf die 4. bis 6. Primarklassen ausgeweitet.
- Die öffentlichen Schulen müssen den Schülerinnen und Schülern die benötigten Masken zur Verfügung stellen.
- Auch im Sportunterricht (inkl. Garderoben) gilt neu eine grundsätzliche Maskenpflicht.
- In Mehrjahrgangsklassen mit Schülerinnen und Schülern der 3. und 4. Klasse der Primarstufe gilt die Maskenpflicht für sämtliche Schülerinnen und Schüler, also auch für diejenigen der 3. Klasse.
- Auf den Schwimmunterricht ist für Schülerinnen und Schüler ab der 4. Klasse der Primarschule zu verzichten.
Die Massnahmen zur Maskenpflicht und zum Schwimmunterricht gelten bis Ende Februar.
Maskenpflicht
- Die Maskenpflicht für alle Erwachsenen an den Schulen wird auf den Unterricht ausgeweitet. Die generelle Maskenpflicht gilt auf allen Schulanlagen und im Unterricht neu auch für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule.
- Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler, die aus nachgewiesenen medizinischen Gründen oder Beeinträchtigungen keine Maske tragen können.
- Benötigte Masken werden von der Schule zur Verfügung gestellt.
Verpflegung Tagesbetreuung/Mittagstische/Mensa
- Während der Essenseinnahme im Sitzen müssen keine Masken getragen werden. Erwachsene und Sekundarschülerinnen und -schüler tragen Masken, wenn sie nicht an den Tischen sitzen.
- Es dürfen nur noch Schülerinnen und Schüler sowie Angehörige der Schule verpflegt werden.
Veranstaltungen und schulische Anlässe
- Obligatorische Lager oder andere Anlässe mit einer oder mehreren Übernachtungen sind untersagt.
- Ausflüge einzelner Klassen ohne Übernachtung sind unter Einhaltung der bestehenden Schutzvorgaben weiterhin möglich.
- Auf klassenübergreifende Aktivitäten ist allerdings generell zu verzichten.
Sportunterricht
- Im Sportunterricht in den Schulen wird auf Aktivitäten mit engen körperlichen Kontakten künftig verzichtet.
- Ab Sekundarstufe empfehlen wir nach Möglichkeit auch im Sportunterricht Schutzmasken zu tragen. Daneben gelten weiterhin die Distanz- und Hygienevorschriften sowie die einschlägigen Schutzkonzepte.
Betreuung
Um das Betreuungssystem und insbesondere die Verpflegung in der Mittagsbetreuung zu entlasten, wird den Eltern empfohlen, ihr Kind, wenn immer möglich, zu Hause zu betreuen. Eltern können daher die Betreuungsvereinbarung für ihr Kind mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Kündigung greift ab dem Folgetag des Eingangs der Kündigung bzw. des letzten Betreuungstags. Ab diesem Zeitpunkt entfällt die Pflicht zur Ausrichtung der Elternbeiträge. Weitere Informationen unter Betreuung.
Vorgehen bei Krankheits- und Erkältungssymptomen
Mit dem herbstlichen Wetter nehmen auch Erkältungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zu. Wie Sie vorgehen müssen, falls Ihr Kind Krankheits- oder Erkältungssymptome zeigt, ist auf den Merkblättern der Deutschschweizer-Volksschulämter-Konferenz für Kindergarten und Primarschulkinder sowie für Jugendliche der Sekundarstufe zusammengefasst.
Vorgaben für die Schulen
Am 11. August 2020 hat das Volksschulamt des Kantons Zürich in einer Pressekonferenz über den Start in das neue Schuljahr und die corona-bedingten Schutzmassnahmen in den Schulen informiert.
Die wichtigsten Vorgaben für die Schulen:
- Jede Schule hat ein Schutzkonzept und publiziert es bis zum 12. August 2020 auf ihrer Webseite.
- Die Abstands- und Hygienemassnahmen gelten weiterhin.
- Aktivitäten mit grösserem Personenaufkommen, wie Schulveranstaltungen, erster Schultag, klassenübergreifende Projekte oder Lager, sind unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln sowie mit Schutzkonzept möglich.
- Die Schulen tätigen im Hinblick auf eine allfällige Durchsetzung der Quarantänepflicht keine eigenen Nachforschungen in Bezug auf die Ferienreisen der Familien.
- Jede Schule der Stadt Zürich hat ein lokales Schutzkonzept erstellt und auf ihrer Website publiziert. Schulen Stadt Zürich
Kinderbetreuung Vorschulalter
Das Betreuungsangebot steht wieder vollumfänglich zur Verfügung und kann von allen Eltern in Anspruch genommen werden.
Weitere Informationen
- Bundesamt für Gesundheit Informationen zur aktuellen Lage in der Schweiz und international