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Digitale Baugesuchseingabe

stadt-zuerich.ch/baugesuch

Die zentrale Plattform für Eingabe, Information und Kommunikation rund um das Baugesuch: Digitale Begleitung während des gesamten Prozesses der Baueingabe – effizient, transparent und sicher.

Ihr Baugesuch können Sie jetzt auch im Pyjama einreichen

Seit dem 5. Oktober 2020 können in der Stadt Zürich Baugesuche portofrei und elektronisch über die Plattform «eBaugesucheZH» eingereicht werden. Diese benutzerfreundliche Online-Dienstleistung soll den Prozess des Baubewilligungsverfahrens grundlegend erneuern.

Pläne und weitere Unterlagen lassen sich rund um die Uhr und von jedem Ort aus online einreichen. Zudem haben die Gesuchstellenden den Status ihres Gesuchs stets im Überblick. Dies vereinfacht den Informationsaustausch – spart Zeit und Kosten – und verschafft allen Beteiligten Transparenz.

Die Vorteile im Überblick

Einfach & bequem

Die Baueingabe erfolgt ortsunabhängig und rund um die Uhr. Pläne, Berichte und Fotos können einfach hochgeladen werden. Unterbrüche oder die Wiederaufnahme der Dateneingabe ist jederzeit möglich.  Der verringerte administrative Aufwand schont auch Finanzen und Umwelt: durch geringere Druck- und Versandkosten und einen reduzierten Papierverbrauch.

Effizient & kooperativ

Das eBaugesuch erfolgt in einem geführten Eingabeprozess. Info-Buttons, Checklisten und eine Liste aller einzureichenden Dokumente verschaffen einen guten Überblick. Bekannte Datenquellen – so z.B. das geografische Informationssystem (GIS) oder das Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) werden automatisch eingebunden. Dies erleichtert die Eingabe weiter. 

Transparent & aktuell

Hinterlegte Daten und Informationen zum Stand des Baugesuchs können jederzeit auf der Plattform eingesehen werden. Es entsteht ein durchgängiger und transparenter Daten- und Informationsaustausch mit allen am Baubewilligungsverfahren Beteiligten. Das eBaugesuch ermöglicht zudem eine einfache Vergabe von Zugriffsrechten an weitere Beteiligte. Der finale Bauentscheid ist für alle Berechtigten einsehbar. Ein vereinfachtes, digitales Meldewesen (z.B. Meldung des Baufortschritts bzw. Antragsstellung für Baufreigaben) unterstützt die Gesuchstellenden.

Was es zu beachten gilt

Kopie der Gesuchsunterlagen sind weiterhin auch physisch einzureichen

Obschon die Plattform bereits heute in der Lage ist, einen vollständig digitalen Baubewilligungsprozess zu ermöglichen, sind die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen im Kanton Zürich noch nicht vorhanden.

Sämtliche Unterlagen werden daher noch immer in Papierform benötigt und die gesetzliche Frist beginnt erst mit dem Eintreffen der physischen Gesuchsunterlagen an zu laufen. So müssen Gesuchstellende zusätzlich zur digitalen Eingabe zwei Papierexemplare der Gesuchsunterlagen und der von Hand unterschriebenen Eingabequittung einreichen. Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beginnt erst mit dem Eintreffen der Papierunterlagen, da diese derzeit noch massgebend sind. Der Baurechtsentscheid wird weiterhin in Papierform verschickt.

Unterlagen für Konzessionsgesuche müssen ebenfalls weiterhin in Papierform eingereicht werden. Damit muss bei Konzessionsgesuchen ein zusätzlicher Satz (Plan-)Unterlagen eingereicht werden. Derzeit können Konzessionsgesuche noch nicht digital über die kantonale Plattform abgewickelt werden.

Die physischen Unterlagen sind im Detail in folgender Anzahl erforderlich:

2-fach:

  • Baugesuchsformular A, sowie Formular Z1 (nur analoge Eingabe) bzw. Eingabequittung (digitale Eingabe)
  • Standortdatenblätter bei Mobilfunkanlagen
  • amtlicher Original-Kataster, digitale oder analoge Vorlage (erhältlich bei Geomatik + Vermessung)
  • sämtliche Planunterlagen

1-fach:

  • sämtliche Beilagen wie bspw. Zusatzformulare, Grundbuchauszug, Berechnungen mit Schemaplänen usw.
  • amtlicher Original-Kataster, digitale oder analoge Vorlage (erhältlich bei Geomatik + Vermessung)

Konzessionsgesuche

Für die Beurteilung von Konzessionsgesuchen werden weiterhin folgende physische Unterlagen in einem separatem Couvert benötigt:

  • Zustimmungserklärung zur Gesuchseinreichung von TAZ Konzessionen
  • 1x Formular Konzessionsgesuch
  • 1x Kopie Grundbuchauszug
  • 2x Original – Kataster (kein Leitungskataster nötig)
  • 3x Pläne (Grundriss, Schnitte, Ansichten etc.)

Bitte beachten Sie, dass Sie Konzessionsgesuche nur auf Papier einreichen können und daher auch einen auf Papier ausgefertigten Katasterplan benötigen.

Signieren der Unterlagen

Bei digital eingereichten Baugesuchen ist nur die 2-fach ausgedruckte Eingabequittung handschriftlich zu unterzeichnen. Die Eingabepläne müssen nicht zusätzlich unterschrieben sein.

Sollte analog eingereicht werden, sind weiterhin sämtliche Planunterlagen und Formulare im Original zu unterzeichnen.

Rechtliche Einschränkungen

Um einen durchgängig elektronischen Baubewilligungsprozess zu ermöglichen, sind insbesondere im Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRG), im Planungs- und Baugesetz (PBG) und der Bauverfahrensverordnung (BVV) die entsprechenden Bestimmungen zu schaffen bzw. anzupassen. Der Kanton Zürich arbeitet im Rahmen des Projekts «eBaugesucheZH – volldigital», mit allen Nutzergruppen an einem entsprechenden Vorschlag zuhanden des Regierungsrates.

Analoge Gesuchseingabe

Sollte eine analoge Gesuchseingabe dennoch gewünscht sein, so müssen sämtliche Gesuchsunterlagen weiterhin 2-fach eingereicht werden (Ausnahmen sind weiter oben aufgelistet). 

Bei Neubauten muss ein digitales Speichermedium (z.B. USB-Stick, keine CDs) den Unterlagen beigelegt werden. Zusätzlich muss in diesem Fall eine Bestätigung beigelegt werden, die belegt, dass die digitalen Unterlagen den physisch eingereichten entsprechen.

Eine Vorlage für eine solche Bestätigung  finden Sie bei den Formularen und Merkblättern.

Keine Stempel einholen

Das Anzeigeverfahren mit Stempel (AZS) wird in dieser Form nicht mehr durchgeführt. Das Baugesuch ist direkt beim Amt für Baubewilligungen einzureichen. Die AZS Umfrage wird neu stadtintern digital durchgeführt. Stadtexterne Genehmigungsvermerke werden nicht akzeptiert. Es wird empfohlen, die konkreten Baugesuchpläne vorgängig mit den zuständigen Fachstellen zu besprechen.

eBaugesucheZH - das Tor zum digitalen Baugesuch

Der digitale Weg ist über die kantonale Plattform "eBaugesucheZH" einzuschlagen. Bitte senden Sie Ihre Baugesuche nicht per E-Mail. Diese können so nicht bearbeitet werden und müssen auf dem analogen Weg abgewickelt werden.

Häufig gestellte Fragen

Kontakt

Inhaltliche Fragen zum Baugesuch

Bausekretariat

Telefon: +41 44 412 20 11

Öffnungszeiten: 8.00 – 11.45 Uhr / 13.15 – 16.00 Uhr

 

Kontaktformular

Technische Fragen zur kantonalen Plattform

Amt für Raumentwicklung – Fachstelle Datenlogistik

Telefon +41 43 259 39 09

Um eine Supportanfrage per E-Mail zu stellen, können Sie das nachfolgende Kontaktformular nutzen.

 

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