Baubewilligungsverfahren
Das Amt für Baubewilligungen führt das Baubewilligungsverfahren durch, begleitet den Bauprozess und nimmt die ausgeführten Bauwerke und Nutzungen ab.
Wichtige Information zur teilrevidierten BZO
Am 1. November 2018 konnte die teilrevidierte BZO für den grössten Teil des Stadtgebiets in Kraft gesetzt werden. StRB 686/2018
Wo dies nicht der Fall ist, gelten weiterhin die bisherigen Bestimmungen. Ausserdem ist das Projekt anhand der Richtlinien zur Voranwendung auf die Vereinbarkeit mit dem künftigen Recht zu prüfen.
Weitere Informationen
Kontakt
Amt für Baubewilligungen
Lindenhofstrasse 19
Amtshaus IV
8001 ZürichTelefon +41 44 412 11 11
generelle Öffnungszeiten
8.00-11.45, 13.15-16.00 Uhr
Sprechstunde KreisarchitektInnen:
8.00-9.00 Uhr
Bausekretariat: Büro 005
Telefon 044 412 29 87/88
Planauflage: Büro 003
Telefon 044 412 29 83/85
8.00-11.45, 13.15-16.00 Uhr
Sprechstunde KreisarchitektInnen:
8.00-9.00 Uhr
Bausekretariat: Büro 005
Telefon 044 412 29 87/88
Planauflage: Büro 003
Telefon 044 412 29 83/85