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Erarbeitung BZO 2016

stadt-zuerich.ch/bzo-teilrevision

Zürich wird sich auch in den nächsten Jahren dynamisch entwickeln. Die Erneuerung und Verdichtung der bestehenden Stadtstruktur soll dabei mit der notwendigen Sorgfalt erfolgen. Mit dem Ziel einer qualitätsvollen Weiterentwicklung der vielfältigen Stadt wurde die Bau- und Zonenordnung in verschiedenen Bereichen angepasst.

Chronologie

Die Änderungen der BZO 2016 wurden vom 24. Oktober bis 24. Dezember 2013 öffentlich aufgelegt. Aufgrund der Einwendungen im Mitwirkungsverfahren wurde die Revisionsvorlage überarbeitet und mit Stadtratsbeschluss vom 29. Oktober 2014 dem Gemeinderat zur Beratung und Festsetzung überwiesen. Gleichzeitig und koordiniert mit der Revision der BZO wurde auch der regionale Richtplan überarbeitet.

Gemeinderatsbeschluss

Am 30. November 2016 hat der Gemeinderat der überarbeiteten Revisionsvorlage in seiner Schlussabstimmung zugestimmt. Die Bekanntgabe dieses Gemeinderatsbeschlusses und die Ansetzung der Referendumsfrist erfolgt mit separater Publikation (§ 92 Abs. 1 Ziffer 2 des Gemeindegesetzes). Die vom Gemeinderat festgesetzte BZO-Revisionsvorlage wird bei der Prüfung von Baugesuchen im Sinne der negativen Voranwendung berücksichtigt (§ 234 PBG).

Genehmigung durch die Kantonale Baudirektion

Die Kantonale Baudirektion hat die BZO-Revisionsvorlage am 5. Juli 2017 bis auf zwei Punkte genehmigt (Genehmigungsverfügung Nr. 0432/17). Der genehmigte Teil der BZO ist am 1. September 2017 publiziert worden, worauf die 30-tägige Rekursfrist folgte.

Rekursverfahren

Insgesamt sind 32 Rekurse zur BZO-Revision beim Baurekursgericht eingegangen. Thematisch beanstandet der grösste Teil der Rekurrierenden die folgenden Aspekte: Die angeblich ungenügende Berücksichtigung des Bundesinventars schützenswerter Ortsbilder (ISOS), die Kernzonen sowie die Industrie- und Gewerbezonen.

Aussergerichtlicher Vergleich zwischen der Stadt und dem Heimatschutz

Dank einem aussergerichtlichen Vergleich zwischen der Stadt Zürich und dem Zürcher Heimatschutz konnte das gewichtigste Rekursverfahren beigelegt werden. Die Stadt hat am 16. Juli 2018 beim Baurekursgericht einen Antrag auf Abschreibung des Rekursverfahrens gestellt. Da viele Bauherrschaften auf eine Inkraftsetzung der BZO 2016 warteten, wurde die Teilinkraftsetzung auf den 1. November 2018 vorverlegt.

Gebiete im Rekursverfahren

Infolge hängiger Rechtsmittelverfahren und einstweiliger Nichtgenehmigung durch die Baudirektion wurden gewisse Gebiete/Vorschriften von der Inkraftsetzung ausgenommen. Diese Gebiete/Vorschriften können dem Stadtratsbeschluss vom 22. August 2018 entnommen werden. Sobald weitere Rechtsmittelverfahren rechtskräftig abgeschlossen werden, wird der Stadtrat die Inkraftsetzung der restlichen Teile der BZO 2016 prüfen und gegebenenfalls beschliessen.

Übersicht der Gebiete im Rekursverfahren

Schwerpunkte und Ziele

  • Wohnquartiere differenziert und qualitätvoll verdichten
  • Wertvolle Ortsbilder und Quartierstrukturen erhalten
  • Frei- und Grünräume vielfältig nutzen
  • Flächen für Industrie- und Gewerbenutzungen sichern
  • Publikumsorientierte Erdgeschossnutzungen fördern
  • Flächen für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben festlegen

Weitere Informationen

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