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Stadtrat überweist Privaten Gestaltungsplan «Mythenquai 20–28»

Medienmitteilung

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat den Privaten Gestaltungsplan «Mythenquai 20–28» festzusetzen. Dieser bildet die planungs- und baurechtliche Grundlage für einen Ersatzneubau der Liegenschaft Mythenquai 20–28 der Swiss Re.

11. Juli 2018

Die Liegenschaft Mythenquai 20–28 bildet zusammen mit dem Klubhaus, dem Altbau und dem Gebäude Swiss Re Next eine Reihe von Betriebsliegenschaften der Swiss Re am Mythenquai, welche die Seeuferfront in diesem Bereich prägen. Der Gestaltungsplan hat zum Ziel, einen städtebaulich und architektonisch hochwertigen Büroneubau zu ermöglichen, welcher sich zusammen mit den bestehenden Bauten gut in die schutzwürdige Seeuferfront einfügt.

Vorgesehen ist ein Gebäude in einer asymmetrischen H-Form. Durch das Zusammenspiel der beiden verschieden langen Seitenflügel werden die vier Gebäude der Swiss Re am Mythenquai – zusammen mit zwei dahinterliegenden Gebäuden – zu einem räumlich wahrnehmbaren Campus, dem «Campus Mythenquai», verbunden und dessen Einbindung in die gesamte Seeuferfront erreicht. Der Neubau beruht auf dem Richtprojekt von Meili & Peter Architekten AG mit GFA Gruppe für Architektur GmbH, Zürich.

Abweichungen von der BZO

Swiss Re geht davon aus, dass der Neubau Mythenquai 20–28 zur Aufwertung und Belebung des Quartiers beitragen wird. Im Erdgeschoss des Neubaus ist ein öffentliches Café oder Bistro geplant. Der neu geschaffene Aussenraum zum Mythenquai hin ermöglicht eine stadträumliche Beziehung zu den Quaianlagen.

Der Private Gestaltungsplan ermöglicht von den geltenden Vorschriften der Bau- und Zonenordnung (BZO) abzuweichen. Sowohl die Gebäudehöhe wie auch die Hofsituation gegenüber dem Mythenquai wären gemäss BZO nicht möglich. Zudem wird auf den Pflichtwohnanteil von 33 Prozent verzichtet.

Kompensationen durch die Swiss Re

Bereits 2011 wurde mit Swiss Re vertraglich vereinbart, dass die oberirdischen Parkplätze vom Hafen Enge in das Gebäude Mythenquai 20–28 verlegt werden können (Tiefgarage). Dies schafft die Voraussetzung, die Hafenpromenade Enge neu zu gestalten.

Ausserdem hat der Stadtrat mit der Swiss Re nun vereinbart, dass die Hälfte des aufgehobenen Pflichtanteils Wohnungen – vorzugsweise im Kreis 2 – kompensiert wird. Darüber hinaus  unterstützt Swiss Re die Aufwertung und Neugestaltung der Hafenpromenade mit einem finanziellen Beitrag an einen neuen Verpflegungskiosk in der neu gestalteten Promenade. 

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