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Weiterentwicklung «Campus Irchel»: BZO-Teilrevision überwiesen

Medienmitteilung

Der Standort Irchel der Universität Zürich soll im Sinne eines «Gesamtcampus» erneuert, verdichtet und ausgebaut werden. Die dafür notwendige Teilrevision der Bau- und Zonenordnung hat der Stadtrat an den Gemeinderat überwiesen.

3. April 2019

Die Universität Zürich (UZH) möchte ihre Nutzungen zukünftig an den beiden Standorten «Zentrum» und «Irchel» konsolidieren und weiterentwickeln. Der Standort Irchel soll dazu erneuert, verdichtet und ausgebaut werden, so dass ein «Gesamtcampus» entstehen kann (vgl. Medienmitteilung vom 20. September 2018).

BZO-Teilrevision und kantonaler Gestaltungsplan

Für die Umsetzung der Planung der Universität Zürich ist eine Teilrevision der städtischen Bau- und Zonenordnung (BZO) notwendig. Diese basiert auf dem kantonalen Richtplan sowie dem Richtprojekt der Universität Zürich. Für die Realisierung der Neu- und Umbauten, für die Sicherung der Qualitäten des Richtprojekts sowie allfällige Abweichungen von der Regelbauweise wurde zudem der kantonale Gestaltungsplan «Campus Irchel» erarbeitet.

Die städtische BZO-Teilrevision und der kantonale Gestaltungsplan lagen vom 19. September bis zum 20. November 2018 öffentlich auf. Nach der Überarbeitung wurde die BZO-Teilrevision nun vom Stadtrat verabschiedet und an den Gemeinderat überwiesen. Nach der Festsetzung der BZO-Teilrevision durch den Gemeinderat erfolgt die Festsetzung des kantonalen Gestaltungsplans «Campus Irchel» durch die Baudirektion.

Vergrösserung der Freihaltezone und Ersatz der «Spezialzone UNI-Irchel»

Mit der BZO-Teilrevision werden die Grenzen der Zone für öffentliche Bauten und der Freihaltezone angepasst, wodurch sich die Fläche der Freihaltezone um rund 43 900 m2 vergrössert. Zudem wird die «Spezialzone UNI-Irchel» mit ihren drei Teilbereichen aufgehoben beziehungsweise durch Zonen für öffentliche Bauten (Oe2, Oe4 und Oe6) gemäss Bauordnung Art. 24a ersetzt. Dadurch gilt für das Gebiet neu eine Ausnützungs- beziehungsweise Baumassenziffer. Im Ergänzungsplan Hochhausgebiet wird zudem das Hochhausgebiet III den neuen Zonengrenzen angepasst.

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