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Zusätzlicher Wohnraum und neue Tennisanlage in Zürich-Nord

Medienmitteilung

Auf dem Areal der Tennisanlage Ettenfeld in Zürich-Seebach soll eine Wohnüberbauung entstehen. Der Tennisclub Bührle kann in eine neue Anlage umziehen, die auf Gemeindegebiet der Stadt Opfikon realisiert wird. Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, den privaten Gestaltungsplan aus den 1980er Jahren aufzuheben.

1. April 2020

Das rund 2,7 Hektar grosse Areal «Hohenstiglen» befindet sich an der Schaffhauser- und der Stelzenstrasse in Zürich-Nord, teils auf Gemeindegebiet der Stadt Zürich, teils auf jenem der Stadt Opfikon. Die Nutzung des Areals wird im westlichen Bereich auf Gemeindegebiet der Stadt Zürich durch den rechtskräftigen privaten Gestaltungsplan «Ettenfeld» bestimmt, der ausschliesslich eine Nutzung für sportliche Zwecke zulässt. Der Tennisclub Bührle unterhält dort eine Tennisanlage mit drei Innen- und vier Aussenplätzen.

Die Grundeigentümerin Alfred Müller AG beabsichtigt, auf dem in der Wohnzone liegenden Arealbereich an der Schaffhauser-/Stelzenstrasse anstelle der Tennishalle eine Wohnüberbauung mit 90 Mietwohnungen zu realisieren. Gleichzeitig soll aufgrund des grossen Bedarfs an Tennisplätzen für den dadurch entstehenden Wegfall der Anlage im östlichen Arealbereich auf Opfiker Boden Ersatz geschaffen werden. Dort ist eine neue Tennisanlage mit vier Innenplätzen und vier Aussenplätzen geplant.

Weil die beabsichtigte Wohnüberbauung auf dem vorgesehenen Arealbereich auf der Grundlage des geltenden Gestaltungsplans nicht realisierbar ist, soll der aus den 1980er Jahren stammende private Gestaltungsplan «Ettenfeld» aufgehoben werden.

Die neue Tennisanlage wird durch die Alfred Müller AG erstellt und langfristig an den Tennisclub Bührle vermietet. Die beiden Bauprojekte werden aufeinander abgestimmt, so dass ein nahtloser Übergang des Tennisbetriebs sichergestellt ist. Zwischen der geplanten Wohnüberbauung und der Tennisanlage entsteht ein neuer, zusammenhängender Grün- und Freiraum. Das heute umzäunte und nur wenigen Nutzerinnen und Nutzern zur Verfügung stehende Gesamtareal wird dadurch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

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