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Grundsätze der Zürcher Kulturpolitik

Zürichs Kulturinstitutionen sind – bis auf wenige Ausnahmen – privatrechtlich organisiert.
Sie erbringen für die Allgemeinheit Leistungen, die von der Stadt entgolten werden.
Die Partner – öffentliche Hand und private Kulturinstitutionen – stehen in einem Spannungs- verhältnis. Auf der einen Seite steht der Anspruch auf künstlerische Freiheit, auf der anderen Seite jener, mit öffentlichem Geld möglichst sorgfältig umzugehen. Darum ist es wichtig, die Rolle der Partner zu definieren. Die allgemeinen Grundsätze der Zürcher Kulturpolitik sollen dazu beitragen, dieses Verhältnis zu regeln.

Auf diesen Grundsätzen basiert auch das Leitbild der städtischen Kulturförderung.

Kulturförderung ist ein öffentlicher Auftrag

Die Stadt Zürich unterstützt Institutionen, Organisationen, Veranstaltende und Kunstschaffende mit dem Ziel, das Entstehen von, den Zugang zur und das Erhalten von Kultur zu fördern. Das Kulturleben leistet einen wichtigen Beitrag zu einer offenen und lebendigen Gesellschaft.

Kultur entsteht durch die Kulturschaffenden

Kultur entsteht durch die Kulturschaffenden, nicht durch die Kulturverwaltung. Die öffentliche Hand wacht lediglich über den effizienten und sachgerechten Einsatz der Fördermittel.

Die Kunstfreiheit ist gewahrt

Die Kulturförderung anerkennt, dass Kunst – wie die wissenschaftliche Grundlagenforschung – von der Neugier getrieben und dem Erkenntnisgewinn verpflichtet ist. Sie respektiert im Rahmen rechtlicher und finanzieller Vorgaben die künstlerische Freiheit der von ihr unterstützten Projekte. Nicht alles muss allen gefallen, aber alle sollten im Kulturangebot etwas finden, das ihnen gefällt.

Qualität ist das entscheidende Kriterium

Qualität ist das entscheidende Kriterium für die Gewährung von öffentlichen Beiträgen, Qualität wird gefördert und gefordert. Unter Qualität wird das Potenzial einer künstlerischen Äusserung für den Erkenntnisgewinn verstanden.

Ein vielfältiges Angebot für eine vielfältige Stadt

Das Kulturangebot der Stadt Zürich wird von den verschiedensten Menschen mit unterschiedlichsten Bedürfnissen genutzt. Vielfalt darf jedoch nicht in Beliebigkeit münden, Qualität bleibt immer das zentrale Kriterium.

Effizienz und Transparenz

Die Kulturförderung arbeitet mit Mitteln der öffentlichen Hand und ist im Umgang damit zu Sorgfalt, Effizienz und Transparenz verpflichtet. Der Mitteleinsatz muss stets im Dienste der Sache stehen und den Grundsätzen der Zürcher Kulturpolitik folgen.

Eigenwirtschaftlichkeit

Zürichs Kulturinstitutionen sind in der Regel rechtlich eigenständige Gesellschaften. Diese Organisationsform gewährleistet grösstmögliche künstlerische Freiheit auf der einen, verpflichtet aber auch zu Eigenverantwortung auf der anderen Seite. Weil die von der öffentlichen Hand gesprochenen Mittel im Normalfall nur einen beschränkten Anteil der Betriebsaufwände decken, ist ein hoher Anteil an Eigenwirtschaftlichkeit gefordert. Eigeninitiative und Risikobereitschaft sind daher auch im Kulturbereich wichtige Voraussetzungen, um Fördergelder zu erhalten.

Partnerschaft über Leistungsvereinbarungen

Die Stadt unterstützt Kulturinstitutionen mit Mitteln der öffentlichen Hand und bezieht dafür kulturelle Leistungen. Diese Partnerschaften werden über Leistungsvereinbarungen definiert, die regelmässig überprüft werden. Die Stadt ist bestrebt, mit möglichst allen Institutionen eine Leistungsvereinbarung abzuschliessen.

Kulturförderung ist politisch neutral

Kulturförderung ist politisch neutral. Sie garantiert die Vielfalt der künstlerischen Äusserungen unabhängig von politischer Orientierung.

Verschiedenste Akteurinnen und Akteure

Eine attraktive Kulturstadt braucht verschiedenste Akteurinnen und Akteure. Dazu gehören grosse, international renommierte Häuser ebenso wie kleine Institutionen, die sich an ein lokales Publikum richten. Gross und klein, etabliert und alternativ bedürfen einander und beleben sich gegenseitig.

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